Betreff
Städtische Zuschüsse an Erlanger Naturschutzverbände - Erhöhung der Aufwandspauschale
Vorlage
31/038/2020
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

75 % des dem jeweiligen Naturschutzverband zustehenden Zuschusses werden ab sofort in Form einer Aufwandspauschale gewährt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der UVPA hat in seiner Sitzung am 21.07.2020 beschlossen, den städtischen Zuschuss von

50.900 Euro ab dem Haushaltsjahr 2020 um 5.100 Euro auf 56.000 Euro zu erhöhen.

Die Zuschüsse werden verbeschieden und sind gemäß den Bestimmungen der städtischen

Zuschussrichtlinien bis zum 31.03. des Folgejahres sachgerecht nachzuweisen. Aufgrund der

geltenden Beschlusslage konnten die Vereine bislang die Aufwandsentschädigungen für ihre

ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Fahrtkosten, die Aufwendungen für

Öffentlichkeitsarbeit u.ä. bis zu einem Pauschalbetrag in Höhe von 7.000 Euro hierbei geltend

machen.

Durch die vorgelegten Verwendungsnachweise zeigte sich jedoch in der Vergangenheit, dass die meisten Verbände die o.g. Aufwandspauschale überschritten haben.

Aufgrund der Anhebung der Zuschussmittel kann eine Erhöhung der Aufwandspauschale

      ermöglicht werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      75 % des gewährten Zuschusses werden künftig in Form einer Aufwandspauschale gewährt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Unterrichtung der Verbände nach Billigung des Verwaltungsvorschlags.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: