75 % des dem jeweiligen Naturschutzverband zustehenden Zuschusses werden ab sofort in Form einer Aufwandspauschale gewährt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der UVPA hat in seiner Sitzung am 21.07.2020
beschlossen, den städtischen Zuschuss von
50.900 Euro ab dem Haushaltsjahr 2020 um 5.100
Euro auf 56.000 Euro zu erhöhen.
Die Zuschüsse werden verbeschieden und sind gemäß
den Bestimmungen der städtischen
Zuschussrichtlinien bis zum 31.03. des
Folgejahres sachgerecht nachzuweisen. Aufgrund der
geltenden Beschlusslage konnten die Vereine
bislang die Aufwandsentschädigungen für ihre
ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
deren Fahrtkosten, die Aufwendungen für
Öffentlichkeitsarbeit u.ä. bis zu einem
Pauschalbetrag in Höhe von 7.000 Euro hierbei geltend
machen.
Durch die vorgelegten Verwendungsnachweise zeigte
sich jedoch in der Vergangenheit, dass die meisten Verbände die o.g.
Aufwandspauschale überschritten haben.
Aufgrund der Anhebung der Zuschussmittel kann
eine Erhöhung der Aufwandspauschale
ermöglicht werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
75 % des gewährten Zuschusses werden künftig in Form einer Aufwandspauschale gewährt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Unterrichtung der Verbände nach Billigung des Verwaltungsvorschlags.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: