Betreff
IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH: Gesellschafterversammlung am 10.11.2020
Vorlage
BTM/014/2020
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Bestellung von Wirtschafts- und Finanzreferent Herrn Konrad Beugel als Vertreter der Stadt Erlangen in der Gesellschafterversammlung der IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH (kurz: IGZ GmbH) wird bestätigt.

2.    Folgenden Beschlussfassungen der Gesellschafterversammlung der IGZ GmbH am 10.11.2020 wird nachträglich zugestimmt:

a.    Der von der Geschäftsführung vorgelegte Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2021 wird beschlossen.

b.    Herr Wirtschaftsprüfer Christian Kachelmann, Kanzlei Fischer & Partner GbR, Fürth, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG gewählt.

3.      Die Vertretung der Stadt Erlangen wird ermächtigt, einer Abweichung vom Wirtschaftsplan bis zu einer Ergebnisauswirkung von -50 T€ und einer Erhöhung der Investitionssumme um 50 T€ nach eigenem Ermessen zuzustimmen. Verschiebungen genehmigter Positionen zwischen Investitionen und Instandhaltungsaufwand gelten nicht als Planabweichung.

 

 


Die IGZ GmbH betreibt ein Gründerzentrum im eigenen Gebäude in Erlangen-Tennenlohe. Die Stadt Erlangen ist an der IGZ GmbH zu 28,2% beteiligt. Mitgesellschafter sind die Stadt Nürnberg mit 56,3%, die Stadt Fürth mit 14,1% sowie die IHK Nürnberg für Mittelfranken und die Handwerkskammer für Mittelfranken mit je 0,7% Anteil am Stammkapital.

 

 

Zu 1. Vertretung in der Gesellschafterversammlung

Gemäß Art. 93 Abs. 1 BayGO vertritt grundsätzlich der Oberbürgermeister die Stadt Erlangen in Gesellschafterversammlungen. Mit seiner Zustimmung und der des weiteren Bürgermeisters kann der Stadtrat aber auch eine andere Person zur Vertretung widerruflich bestellen.

 

Herr Konrad Beugel vertritt die Stadt Erlangen in der Gesellschafterversammlung der IGZ GmbH seit 2005. Es wird vorgeschlagen, seine Bestellung für die neue Stadtratsperiode zu bestätigen. Im Verhinderungsfall wurde Herr Beugel bisher von Frau Elisabeth Rückert, Wirtschaftsförderung und Arbeit, vertreten. Zur Flexibilisierung soll seine Vertretung künftig im Bedarfsfall wie früher per Einzelvollmacht geregelt werden.

 


Zu 2. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 10.11.2020

Die von der Vertretung der Stadt Erlangen in der Gesellschafterversammlung abzugebenden Stimmen bedürfen nach der Bayerischen Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung des Stadtrats der Ermächtigung durch den zuständigen Ausschuss. Da die Gesellschafterversammlung bereits am 10.11.2020 getagt hat, wird um nachträgliche Zustimmung zu folgenden Beschlüssen gebeten:

 

2a. Wirtschaftsplan 2021

Der von der Geschäftsführung vorgelegte Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 mit Erfolgs-, Investitions- und Finanzplan findet sich in der Anlage.

 

Der Erfolgsplan schließt, unter der Annahme einer 91%-igen Auslastung, mit einem Planergebnis für 2021 in Höhe von -286 T€. Darin enthalten sind Instandhaltungsaufwendungen (v.a. für WC-Sanierung) in Höhe von insgesamt 386 T€. Da die Gebäudeinfrastruktur nach über 30 Jahren in Teilen modernisierungsbedürftig ist, wird vorgeschlagen, die vorhandenen Rücklagen (Stand der liquiden Mittel zum 31.12.2019: 1.280 T€) bis auf einen Risikopuffer von ca. 500 T€ zur Sanierung des Gebäudes zu nutzen. Ziel ist, die Attraktivität des Gründerzentrums im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten bestmöglich zu erhalten. Ohne zusätzliche Sanierungsmaßnahmen würde das Planergebnis, unter Berücksichtigung der üblichen Instandhaltung in Höhe von geplant 36 T€, mit + 65 T€ im positiven Bereich liegen.

 

Der Investitionsplan sieht Investitionen von 33 T€ v.a. für Büroinfrastruktur und in eine E-Ladesäule vor. Die geplanten Instandhaltungsmaßnahmen und Investitionen führen nach der Erwartung der Geschäftsführung zu einem Rückgang der liquiden Mittel um 300 T€ auf ca. 930 T€.

 

Die IGZ GmbH arbeitet wie in den Vorjahren unverändert ohne Betriebs- oder Investitionszuschuss.

 

2b. Beauftragung Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss des Geschäftsjahrs 2019 wurde von Herrn Wirtschaftsprüfer Christian Kachelmann von der Kanzlei Fischer & Partner GbR, Fürth, geprüft. Es wird vorgeschlagen, ihn für 2020 zum dritten Mal in Folge zu bestellen.

 

 

Zu 3. Zustimmung zu unterjährigen Wirtschaftsplananpassungen

Um eine erneute Beschlussfassung im HFPA bei moderaten und nachvollziehbaren Planabweichungen zu vermeiden, wird vorgeschlagen, die städtische Vertretung in der Gesellschafterversammlung über Wirtschaftsplananpassungen bis zu einer Ergebnisverschlechterung und einer Erhöhung des Investitionsumfangs um jeweils 50 T€ nach eigenem Ermessen entscheiden zu lassen. Im Rahmen der Vorlage des Jahresabschlusses wird ggf. über negative Planabweichungen berichtet.

 

Da die Zuordnung von Sanierungsvorhaben zu Investitionen bzw. Instandhaltungen im Zweifel erst im Nachgang beurteilt werden kann, wird vorgeschlagen, nachträgliche Verschiebungen zwischen diesen Positionen nicht als Planabweichung zu behandeln. Die Zuordnung kann zwar erheblichen Einfluss auf das laufende Jahresergebnis haben, nicht aber auf die Höhe der vorhandenen liquiden Mittel.


Anlagen:        IGZ Wirtschaftsplan 2021 (nicht-öffentlich)