Die Dauer des Weihnachtsmarktes am Schloßplatz wird verkürzt und beginnt – wie der Christbaummarkt – dieses Jahr am Freitag vor dem zweiten Advent und damit am 04. Dezember 2020.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Durchführung eines Weihnachtsmarktes am Schloßplatz trotz Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie sofern es die Inzidenzwerte bzw. das Pandemie-Geschehen zulässt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Integration der Eislauffläche in den Weihnachtsmarkt ist aufgrund der neuesten Bestimmungen der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen zumindest im November nicht möglich. Es wird aufgrund der enormen Planungsunsicherheit auch im Dezember auf eine – möglicherweise bis dahin unter Auflagen durchführbare – Bereitstellung der Eislauffläche verzichtet.
Die Attraktivität des Weihnachtsmarktes wurde deshalb mittlerweile aus Infektionsschutzgründen immer weiter heruntergefahren. Der Weihnachtsmarkt am Schloßplatz hat mittlerweile den Charakter eines Warenmarktes für weihnachtliche (Geschenk-)Artikel mit vereinzelten Imbissbetrieben.
Die in § 12 Abs. 1 der Marktsatzung geregelte Veranstaltungsdauer von fast fünf Wochen ist aus diesen Gründen für die zu erwartende Besuchermenge bzw. –Fluktuation und für das angebotene Sortiment nach Einschätzung der Verwaltung zu lang. Die vorgesehenen Markthändler*innen wurden seitens des Liegenschaftsamtes zur vorgeschlagenen Verkürzung angehört. Es gab sowohl Befürworter eines normalen Beginns als auch Befürworter eines verspäteten Beginns. Die Zahl derer, die eine Verkürzung der Veranstaltung präferieren würden, überwiegt jedoch leicht.
Es wird deshalb vorgeschlagen, den Beginn des Weihnachtsmarktes an den Beginn des Christbaummarktes zu koppeln und somit auf eine Dauer von drei Wochen zu verkürzen. Der Weihnachtsmarkt soll – wie gehabt – am 24.12.2020 um 14 Uhr enden.
3. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: