Betreff
Wechsel im SGB II Beirat
Vorlage
55/011/2020
Aktenzeichen
Amt 55
Art
Beschlussvorlage

Frau Anette Wirth-Hücking wird mit sofortiger Wirkung anstelle von Prof. Dr. Gunther Moll als Vertreterin der Ausschussgemeinschaft F.W.G./FDP in den SGB II Beirat berufen.

Herr Dieter Rosner wird als designierter Verwaltungsratsvorsitzender der GGFA AöR zum 01.01.2021 in den SGB II Beirat berufen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
Herr Prof. Dr. Moll, der mit Beschluss vom 07.07.2020 als Vertreter der Ausschussgemeinschaft F.W.G./FDP in SGB II Beirat berufen wurde, hat darüber informiert, dass er aus terminlichen Gründen an den SGB II Beiratssitzungen nicht teilnehmen kann. Die Ausschussgemeinschaft F.W.G./FDP schlägt vor, an seiner Stelle Frau Anette Wirth-Hücking in den SGB II Beirat zu berufen.


Zum 01.01.2021 wird Herr Dieter Rosner als neugewählter Sozialreferent sein Amt bei der Stadt Erlangen antreten. Die Satzung der GGFA AöR sieht vor, dass er auch zum neuen Vorsitzenden des Verwaltungsrats der GGFA AöR bestellt wird. In dieser Funktion steht ihm nach der Geschäftsordnung des SGB II Beirats ein Sitz im Gremium zu. Die Berufung in den SGB II Beirat soll aus Vereinfachungsgründen im Vorgriff auf die Bestellung als Verwaltungsrat erfolgen.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Die gemäß Geschäftsordnung des SGB II-Beirats zu beteiligenden Organisationen bestimmen nach eigenem Ermessen über den oder die in den SGB II-Beirat zu entsendenden Vertreter. Die formale Berufung erfolgt durch Beschluss des Sozial- und Gesundheitsausschusses.

3.    Prozesse und Strukturen

 

4.    Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

X                   nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

                 ja*

                 nein*

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

        Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

x                     werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: