Betreff
Mittelbereitstellung Verbandsumlage Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg - 365-Euro-Ticket VGN und VGN-Innovationspaket
Vorlage
613/051/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende über- bzw. außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Aufwendungen um

     

 

 

Kostenstelle 613090

Allgem.KST Abt. Verkehrsplanung

 

 

 

Produkt 54710010

Leistungen für ÖPNV

 

 

85.000 € für

 

Sachkonto 531301

Zuschüsse an Zweckverbände (lfd. Zwecke)

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme

 

Kostenstelle 202090

Allgem. KST Abt. Gemeindesteuern

in Höhe von

85.000 € bei

 

Produkt 61110010

Steuern, allgem. Zuweisungen, Umlagen

 

Sachkonto 401301

Gewerbesteuer

 

 


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck VGN-Innovationspaket stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung

 
359.900 €

Für den Verwendungszweck 365-Euro-Ticket VGN stehen im Sachkosten-

Budget (Ansatz) zur Verfügung

 

               0 €

 

 

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)  

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

0

0 €

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

 

0

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel für die Verbandsumlage an den VGN

359.900

 

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)      

 

444.900

 

Die Mittel werden benötigt      auf Dauer

                                                einmalig von September 2020 bis Dezember 2020     

 

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung                                         

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                                             

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

 

Die noch verfügbaren Ausgabemittel im Sachkostenbudget sind bereits anderweitig gebunden. Ein Ausgleich durch die Einnahmenseite ist aufgrund erwarteter Mindererträge (siehe Vorlage 61/001/2020) nicht möglich.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Beschluss Nr. 613/234/2019 hat die Verwaltung im UVPA ausführlich über die dynamischen Entwicklungen im ÖPNV-Tarif durch die Einführung des 365-Euro-Tickets VGN für Schüler*innen und Auszubildende sowie des VGN-Innovationspakets berichtet. Aufgrund der Verhandlungen über die (Mit-)Finanzierung durch den Freistaat Bayern waren die anfallenden Kosten für die Stadt Erlangen für längere Zeit nicht genau bestimmbar.

Die voraussichtlich zusätzlichen Kosten für die Stadt Erlangen aufgrund des VGN-Innovationspakets, welches die Aussetzung der Tariferhöhung 2020 und weitere Maßnahmen enthält, wurden im Beschluss VI/215/2019 aufgeführt und im Budget von Amt 61 berücksichtigt.

 

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Wie in der Vorlage 613/300/2020 im UVPA im Februar 2020 berichtet, war die Kostenberechnung der Mittel für das 365-Euro-Ticket für Schüler*innen und Auszubildende (eingeführt zum 01.09.2020), das nicht Teil des VGN-Innovationspakets ist, zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldungen noch immer nicht abgeschlossen, weshalb diese zusätzlichen Mittel nicht angemeldet werden konnten.

Die Berechnung ist jetzt vorliegend. Für das Jahr 2020 werden für den Zeitraum 01.09.2020 bis 31.12.2020 zusätzlich zu den angemeldeten Mitteln weitere 85.000 € benötigt.

Dieser Ausgleich für die Mindereinnahmen durch das 365-Euro-Ticket VGN sowie die Kosten für das VGN-Innovationspaket werden über die Verbandsumlage an den Zweckverband VGN über das Amt 61 abgerechnet.

 

 

 

 

 

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

5. Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

 

 


Anlagen: