Die Verwaltung beantragt
nachfolgende über- bzw. außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen um
Kostenstelle
613090 Allgem.KST Abt.
Verkehrsplanung |
Produkt
54710010 Leistungen
für ÖPNV |
85.000 € für |
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Sachkonto
531301 Zuschüsse an Zweckverbände
(lfd. Zwecke) |
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme
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Kostenstelle
202090 Allgem.
KST Abt. Gemeindesteuern |
in Höhe von |
85.000 € bei |
Produkt
61110010 Steuern, allgem.
Zuweisungen, Umlagen |
Sachkonto
401301 Gewerbesteuer |
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck VGN-Innovationspaket stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung |
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Für den Verwendungszweck 365-Euro-Ticket VGN stehen im Sachkosten- Budget (Ansatz) zur Verfügung |
0 € |
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Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
0 € 0 € |
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von |
0 € |
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Summe der bereits vorhandenen Mittel für die Verbandsumlage an den VGN |
359.900 € |
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung) |
444.900 € |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
einmalig von September 2020 bis Dezember 2020
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
Die noch verfügbaren Ausgabemittel im Sachkostenbudget sind bereits
anderweitig gebunden. Ein Ausgleich durch die Einnahmenseite ist aufgrund
erwarteter Mindererträge (siehe Vorlage 61/001/2020) nicht möglich.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im Beschluss Nr. 613/234/2019
hat die Verwaltung im UVPA ausführlich über die dynamischen Entwicklungen im
ÖPNV-Tarif durch die Einführung des 365-Euro-Tickets VGN für Schüler*innen und
Auszubildende sowie des VGN-Innovationspakets berichtet. Aufgrund der
Verhandlungen über die (Mit-)Finanzierung durch den Freistaat Bayern waren die
anfallenden Kosten für die Stadt Erlangen für längere Zeit nicht genau
bestimmbar.
Die voraussichtlich zusätzlichen Kosten für die Stadt Erlangen aufgrund des VGN-Innovationspakets, welches die Aussetzung der Tariferhöhung 2020 und weitere Maßnahmen enthält, wurden im Beschluss VI/215/2019 aufgeführt und im Budget von Amt 61 berücksichtigt.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Wie in der Vorlage 613/300/2020 im UVPA im
Februar 2020 berichtet, war die Kostenberechnung der Mittel für das
365-Euro-Ticket für Schüler*innen und Auszubildende (eingeführt zum
01.09.2020), das nicht Teil des VGN-Innovationspakets ist, zum Zeitpunkt der
Haushaltsanmeldungen noch immer nicht abgeschlossen, weshalb diese zusätzlichen
Mittel nicht angemeldet werden konnten.
Die Berechnung ist jetzt vorliegend. Für das
Jahr 2020 werden für den Zeitraum 01.09.2020 bis 31.12.2020 zusätzlich zu den
angemeldeten Mitteln weitere 85.000 € benötigt.
Dieser Ausgleich für die Mindereinnahmen
durch das 365-Euro-Ticket VGN sowie die Kosten für das VGN-Innovationspaket
werden über die Verbandsumlage an den Zweckverband VGN über das Amt 61
abgerechnet.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
5.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
Anlagen: