Betreff
Straßenerhaltung - Bedarfsplan Fahrbahndeckenerneuerung
hier: Beschluss Deckenerneuerungsprogramm 2021 gemäß DA Bau
Vorlage
66/028/2020
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bauausschuss/Werkausschuss Entwässerungsbetrieb beschließt das aufgestellte und vorabgestimmte Fahrbahndeckenerneuerungsprogramm 2021 gemäß DA Bau.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen abzustimmen, vorzubereiten, auszuschreiben und im Jahr 2021 durchzuführen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Gewährleistung der Verkehrssicherheit, wirtschaftliche Erhaltung der Verkehrswege sowie

Verbesserung der Radwegeführung im Fahrbahnbereich zur Steigerung der Attraktivität. Die Maßnahmen dienen, bei Straßen des Buslinien-Netzes, auch der Förderung und Attraktivität des ÖPNV.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Beschluss des Arbeitsprogramms des Amtes 66 über die erforderlichen Fahrbahndeckenerneuerungsmaßnahmen im Jahr 2021 gemäß DA Bau.

 

1.   Allgemeines:

In der Vergangenheit hat sich die Fahrbahndeckenerneuerung (Abfräsen der verschlissenen + Einbau einer neuen Asphaltdeckschicht) als kostengünstige und wirtschaftliche Instandhaltungsmethode bewährt. Zusätzlich konnten im Zuge dieser Vollsperrungen unter Ausnutzung vorhandener Synergie-Effekte teilweise Gehwege, Busbuchten und Entwässerungseinrichtungen mit erneuert werden.

Weiterhin werden Belange zur Verbesserung des Radverkehrs in Form von Angebots- bzw. Schutzstreifen oder Aufstellflächen an Kreuzungen der AG Radverkehr vorgestellt und ggf. berücksichtigt. Zudem werden auch die Belange der Fußgänger dabei geprüft und ebenfalls bei Bedarf berücksichtigt.

 

2.   Maßnahmen Fahrbahndeckenerneuerung 2021, neu zu beschließende Leistungen:

Aufgrund des aktuell vorhandenen Schadensbildes und der Zustandsentwicklung der Straßen, ihrer Verkehrsbedeutung und insbesondere nach der regelmäßig, letztmalig im Jahre 2017, auf den verkehrswichtigen Straßen flächendeckend durchgeführten messtechnischen Zustandserfassung und –bewertung, beabsichtigt Amt 66 in folgenden Straßenabschnitten im Jahr 2021 Fahrbahndeckenerneuerungen durchzuführen. Beinhaltet sind dabei auch o.g. verschobene Maßnahmen aus 2019 bzw. 2020.

Fahrbahnen

Straße

von - bis

Fläche (m²)

Kosten

Fürther Straße

(Anlage 1)

zw. Tennenloher Straße und Lindenweg

4.500

202.500 €

Luitpoldstraße

(Anlage 2)

zw. Waldstraße und Bismarckstraße

1.500

67.500 €

Kraftwerkstraße

(Anlage 3)

zw. Schallershofer Straße und Sylvaniastraße

7.250

326.250 €

Naturbadstraße

(Anlage 4)

zw. Brühl und Teplitzer Straße

1.900

85.500 €

Straßenzug Brühl / Röttenbacher Straße (Anlage 5)

zw. Weisendorfer Straße und Hemhofener Straße

2.800

154.000 €

Marienbader Straße

(Anlage 6)

zw. Breslauer Straße und Liegnitzer Straße

1.200

54.000 €

Lange Zeile

(Anlage 7)

zw. Rennesstraße und Hs.Nr. 142

4.250

191.250 €

Essenbacher Straße

(Anlage 8)

zw. Spardorfer Straße und Bayreuther Straße

3.750

168.750 €

Bayreuther Straße

(Anlage 9)

zw. Essenbacher Straße und ODE

2.450

110.250 €

Rudelsweiherstraße

(Anlage 10)

zw. Penzoldtstraße und Ludwig-Thoma-Straße

2.200

99.000 €

Sophienstraße

(Anlage 11)

zw. Gebbertstraße und Hartmannstraße

2.200

99.000 €

 

 

 

 

Gesamtumfang

34.000

1.558.000 €

 

 

 

Gesamtaufwand gerundet ca.

 

 

 

1.600.000 €

 

 

Zum Zwecke der Nachhaltigkeit der vorgesehenen Erhaltungsmaßnahmen ist es im Vorgriff zudem erforderlich, Schadensbeseitigungen im Straßenoberbau sowie den Straßenentwässerungseinrichtungen (u.a. zahlreiche massive Straßeneinbrüche auf den Erneuerungsabschnitten) in einer Größenordnung von ca. 50.000,- bis 100.000,- € auszuführen.

 

Einbauvariante lärmoptimierter Fahrbahnbeläge:

In den letzten Jahren wurde im Vorfeld auch die Möglichkeit für den Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge überprüft.

Hierbei wurden die vorhandenen Rahmenbedingungen wie Verkehrsbelastung (DTV (KFZ/24)), Straßenaufbau sowie bauliche Gegebenheiten überprüft und ausgewertet.

Nach Abwägung aller Kriterien kommt die Verwaltung zum Ergebnis, dass aufgrund der bisherigen negativen Dauerhaftigkeitserfahrungen sowie den baulichen und bautechnischen Zwangspunkten, wie z.B. fehlender oder ungenügender Fahrbahnaufbau, der Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge nach derzeitigem Stand der Technik bei diesen Straßen nicht befürwortet wird.

 

Der vorgesehene Gesamtaufwand Fahrbahndeckenerneuerung 2021 beträgt somit:

ca. 1,70 Mio. €.

Die Ausführung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Endabstimmung mit den maßgeblichen Spartenträgern EBE und EStW, dem Stadtplanungsamt hinsichtlich evtl. mittelfristiger Umbauplanungen sowie der Durchführbarkeit in Koordination mit Baumaßnahmen Dritter.

 

 

3.   Maßnahmen Fuß-/Radwegdeckenerneuerung 2021 – derzeitiger Stand

 

Neben den Straßenverkehrsflächen haben auch die Fuß- und Radwege einen hohen Sanierungs- und Instandhaltungsbedarf. Zuletzt wurden im Jahr 2020 etliche größere Einzelabschnitte als eigenständige Projekte zum Teil über externe Auftragnehmer umgesetzt. Neben diesen großen zusammenhängenden Flächen aus dem Arbeitsprogramm 2020 existiert aber auch eine ungleich größere Anzahl an kleineren und häufig nicht zusammenhängenden Abschnitten, die ebenfalls instandgesetzt werden müssen. Diese können zunehmend auch in größeren Abschnitten durch eigenes Personal und Geräte flexibel umgesetzt werden. Derzeit sind für 2021 folgende größere Bereiche vorgesehen, ohne dass diese Auflistung als abschließend zu betrachten ist.

-          RW Verbindungsweg Erlanger Straße – Unterführung Aurach                   Asphaltierung

-          RW Verbindung Löhestraße - Schronfeld                                                    Asphaltierung

-          RW (beidseitig) Gebbertstraße zw. Sophienstraße – Gleiwitzer Straße     Pflaster
(z.T. in Einzelabschnitten)

-          GW (beidseitig) Nürnberger Str zw. Stinzingstraße – Gebbertstraße         Asphaltierung

-          GW Groß-v-Trockau-Platz; Platzumschließende Gehwege                        Pflaster

Anzumerken ist, dass diese Liste nicht abschließend ist und nur die größeren bzw. mittleren Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen enthält. Aus- und Umbaumaßnahmen werden darüber hinaus gesondert behandelt.

Die notwendigen Finanzmittel sind vorhanden. Eine gesonderte Beschlussfassung der o.g. Maßnahmen ist auf Grund der zu erwartenden Kosten gem. DA Bau nicht notwendig und soll nur zur Kenntnis gegeben werden.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Erneuerung der schadhaften Fahrbahnbeläge mittels Fräsen und Aufbringen einer neuen Asphaltdecke.

 

Hinsichtlich der verkehrlichen Abwicklungen werden vor allem die zum derzeitigen Zeitpunkt bereits bekannten weiteren Baumaßnahmen Dritter im Stadtgebiet (Autobahndirektion Nordbayern, Staatliches Bauamt Nürnberg, Siemens-Campus usw.) in den Abstimmungsprozess hinsichtlich Auswirkungen auf die Verkehrsabläufe mit einbezogen.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

In der Regel haben Baustellen immer eine negative Auswirkung auf das Klima. Mit diesen Erhaltungsmaßnahmen werden jedoch die vorhandenen Straßen und Wege wiederinstandgesetzt und somit die Dauerhaftigkeit erhöht, wodurch ein Beitrag zum Ressourcenschutz geleistet wird. Auch wird durch diese Maßnahmen die Qualität und Verkehrssicherheit der Verkehrswege wiederhergestellt.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

1.700.000 €

bei Sachkonto: 522.102

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660290 / 54121066 / 522 102

              sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

                          nicht veranlasst

                          veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

                                                                       20.11.2020, gez. i. A. Roland Werner

                                                                                               Datum, Unterschrift

 

 

 


Anlagen:        Anlagen 1 - 11 (Schwarzeinfärbung = Abschnitt Fahrbahndeckenerneuerung)
                        Anlagen 12 – 16 (Roteinfärbung = (Fuß-/Radwegerneuerungen)