hier: Beschluss Deckenerneuerungsprogramm 2021 gemäß DA Bau
Der Bauausschuss/Werkausschuss Entwässerungsbetrieb
beschließt das aufgestellte und vorabgestimmte
Fahrbahndeckenerneuerungsprogramm 2021 gemäß DA Bau.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen abzustimmen, vorzubereiten, auszuschreiben und im Jahr 2021 durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Gewährleistung der Verkehrssicherheit, wirtschaftliche Erhaltung der Verkehrswege sowie
Verbesserung der Radwegeführung im Fahrbahnbereich zur Steigerung der Attraktivität. Die Maßnahmen dienen, bei Straßen des Buslinien-Netzes, auch der Förderung und Attraktivität des ÖPNV.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Beschluss des Arbeitsprogramms des Amtes 66 über die erforderlichen Fahrbahndeckenerneuerungsmaßnahmen im Jahr 2021 gemäß DA Bau.
1. Allgemeines:
In der Vergangenheit hat sich die Fahrbahndeckenerneuerung (Abfräsen der verschlissenen + Einbau einer neuen Asphaltdeckschicht) als kostengünstige und wirtschaftliche Instandhaltungsmethode bewährt. Zusätzlich konnten im Zuge dieser Vollsperrungen unter Ausnutzung vorhandener Synergie-Effekte teilweise Gehwege, Busbuchten und Entwässerungseinrichtungen mit erneuert werden.
Weiterhin werden Belange zur Verbesserung des Radverkehrs in Form von Angebots- bzw. Schutzstreifen oder Aufstellflächen an Kreuzungen der AG Radverkehr vorgestellt und ggf. berücksichtigt. Zudem werden auch die Belange der Fußgänger dabei geprüft und ebenfalls bei Bedarf berücksichtigt.
2. Maßnahmen
Fahrbahndeckenerneuerung 2021, neu zu beschließende Leistungen:
Aufgrund des aktuell vorhandenen Schadensbildes und der Zustandsentwicklung der Straßen, ihrer Verkehrsbedeutung und insbesondere nach der regelmäßig, letztmalig im Jahre 2017, auf den verkehrswichtigen Straßen flächendeckend durchgeführten messtechnischen Zustandserfassung und –bewertung, beabsichtigt Amt 66 in folgenden Straßenabschnitten im Jahr 2021 Fahrbahndeckenerneuerungen durchzuführen. Beinhaltet sind dabei auch o.g. verschobene Maßnahmen aus 2019 bzw. 2020.
Fahrbahnen |
|||
Straße |
von - bis |
Fläche
(m²) |
Kosten |
Fürther Straße (Anlage 1) |
zw. Tennenloher Straße und Lindenweg |
4.500 |
202.500 € |
Luitpoldstraße (Anlage 2) |
zw. Waldstraße und Bismarckstraße |
1.500 |
67.500 € |
Kraftwerkstraße (Anlage 3) |
zw. Schallershofer Straße und Sylvaniastraße |
7.250 |
326.250 € |
Naturbadstraße (Anlage 4) |
zw. Brühl und Teplitzer Straße |
1.900 |
85.500 € |
Straßenzug Brühl / Röttenbacher Straße (Anlage 5) |
zw. Weisendorfer Straße und Hemhofener Straße |
2.800 |
154.000 € |
Marienbader Straße (Anlage 6) |
zw. Breslauer Straße und Liegnitzer Straße |
1.200 |
54.000 € |
Lange Zeile (Anlage 7) |
zw. Rennesstraße und Hs.Nr. 142 |
4.250 |
191.250 € |
Essenbacher Straße (Anlage 8) |
zw. Spardorfer Straße und Bayreuther Straße |
3.750 |
168.750 € |
Bayreuther Straße (Anlage 9) |
zw. Essenbacher Straße und ODE |
2.450 |
110.250 € |
Rudelsweiherstraße (Anlage 10) |
zw. Penzoldtstraße und Ludwig-Thoma-Straße |
2.200 |
99.000 € |
Sophienstraße (Anlage 11) |
zw. Gebbertstraße und Hartmannstraße |
2.200 |
99.000 € |
|
|
|
|
Gesamtumfang |
34.000 |
1.558.000
€ |
Gesamtaufwand
gerundet ca. |
|
1.600.000
€ |
Zum Zwecke der Nachhaltigkeit der vorgesehenen Erhaltungsmaßnahmen ist es im Vorgriff zudem erforderlich, Schadensbeseitigungen im Straßenoberbau sowie den Straßenentwässerungseinrichtungen (u.a. zahlreiche massive Straßeneinbrüche auf den Erneuerungsabschnitten) in einer Größenordnung von ca. 50.000,- bis 100.000,- € auszuführen.
Einbauvariante lärmoptimierter Fahrbahnbeläge:
In den letzten Jahren wurde im Vorfeld auch die Möglichkeit für den Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge überprüft.
Hierbei wurden die vorhandenen Rahmenbedingungen wie Verkehrsbelastung (DTV (KFZ/24)), Straßenaufbau sowie bauliche Gegebenheiten überprüft und ausgewertet.
Nach Abwägung aller Kriterien
kommt die Verwaltung zum Ergebnis, dass aufgrund der bisherigen negativen
Dauerhaftigkeitserfahrungen sowie den baulichen und bautechnischen
Zwangspunkten, wie z.B. fehlender oder ungenügender Fahrbahnaufbau, der Einbau
lärmoptimierter Fahrbahnbeläge nach derzeitigem Stand der Technik bei diesen Straßen nicht befürwortet
wird.
Der vorgesehene Gesamtaufwand Fahrbahndeckenerneuerung 2021 beträgt
somit:
ca. 1,70 Mio. €.
Die Ausführung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Endabstimmung mit den maßgeblichen Spartenträgern EBE und EStW, dem Stadtplanungsamt hinsichtlich evtl. mittelfristiger Umbauplanungen sowie der Durchführbarkeit in Koordination mit Baumaßnahmen Dritter.
3. Maßnahmen Fuß-/Radwegdeckenerneuerung 2021 – derzeitiger Stand
Neben den
Straßenverkehrsflächen haben auch die Fuß- und Radwege einen hohen Sanierungs-
und Instandhaltungsbedarf. Zuletzt wurden im Jahr 2020 etliche größere
Einzelabschnitte als eigenständige Projekte zum Teil über externe Auftragnehmer
umgesetzt. Neben diesen großen zusammenhängenden Flächen aus dem
Arbeitsprogramm 2020 existiert aber auch eine ungleich größere Anzahl an
kleineren und häufig nicht zusammenhängenden Abschnitten, die ebenfalls
instandgesetzt werden müssen. Diese können zunehmend auch in größeren
Abschnitten durch eigenes Personal und Geräte flexibel umgesetzt werden. Derzeit
sind für 2021 folgende größere Bereiche vorgesehen, ohne dass diese Auflistung
als abschließend zu betrachten ist.
-
RW
Verbindungsweg Erlanger Straße – Unterführung Aurach Asphaltierung
-
RW
Verbindung Löhestraße - Schronfeld Asphaltierung
-
RW
(beidseitig) Gebbertstraße zw. Sophienstraße – Gleiwitzer Straße Pflaster
(z.T. in Einzelabschnitten)
-
GW
(beidseitig) Nürnberger Str zw. Stinzingstraße – Gebbertstraße Asphaltierung
-
GW
Groß-v-Trockau-Platz; Platzumschließende Gehwege Pflaster
Anzumerken ist,
dass diese Liste nicht abschließend ist und nur die größeren bzw. mittleren
Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen enthält. Aus- und Umbaumaßnahmen
werden darüber hinaus gesondert behandelt.
Die notwendigen Finanzmittel sind vorhanden. Eine gesonderte Beschlussfassung
der o.g. Maßnahmen ist auf Grund der zu erwartenden Kosten gem. DA Bau nicht
notwendig und soll nur zur Kenntnis gegeben werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Erneuerung der schadhaften Fahrbahnbeläge mittels Fräsen und Aufbringen einer neuen Asphaltdecke.
Hinsichtlich der verkehrlichen Abwicklungen werden vor allem die zum derzeitigen Zeitpunkt bereits bekannten weiteren Baumaßnahmen Dritter im Stadtgebiet (Autobahndirektion Nordbayern, Staatliches Bauamt Nürnberg, Siemens-Campus usw.) in den Abstimmungsprozess hinsichtlich Auswirkungen auf die Verkehrsabläufe mit einbezogen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
In der Regel haben Baustellen immer eine negative
Auswirkung auf das Klima. Mit diesen Erhaltungsmaßnahmen werden jedoch die
vorhandenen Straßen und Wege wiederinstandgesetzt und somit die Dauerhaftigkeit
erhöht, wodurch ein Beitrag zum Ressourcenschutz geleistet wird. Auch wird
durch diese Maßnahmen die Qualität und Verkehrssicherheit der Verkehrswege
wiederhergestellt.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
1.700.000 € |
bei Sachkonto: 522.102 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660290 / 54121066 / 522 102
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen
mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau
vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
20.11.2020, gez. i. A. Roland Werner
Datum, Unterschrift
Anlagen: Anlagen
1 - 11 (Schwarzeinfärbung =
Abschnitt Fahrbahndeckenerneuerung)
Anlagen 12 – 16
(Roteinfärbung = (Fuß-/Radwegerneuerungen)