Betreff
Budgetentwicklung sowie Entwicklung Parkraumbewirtschaftung des Amtes 61
Vorlage
61/001/2020
Aktenzeichen
Ref. VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Im Controlling-Bericht mit Stand 31.07.2020 wurde seitens Amt 61 von Mindererträgen in Höhe von ca. 300.000 € bei den Parkgebühren aufgrund geringerer Parkraumauslastung seit März 2020 wegen der Corona-Pandemie ausgegangen. Diese Mindererträge sollten voraussichtlich durch Minderaufwendungen, wie z. B. durch coronabedingt geringeren Mittelabfluss für das VGN-Innovationspaket, kompensiert werden und somit zu einem plangemäßen Budgetabschluss führen.

 

Gegenüber dem Controlling-Zwischenbericht haben sich zwischenzeitlich folgende Änderungen (Stand 31.10.2020) ergeben:

 

-       Die Mindererträge bei den Parkgebühren sind aufgrund geringerer Parkraumauslastung in Folge der Covid19-Pandemie (abgesagte Veranstaltungen, geringerer Pendlerverkehr bzw. verstärkte Arbeit im Homeoffice, begrenzte Möglichkeiten für Einkäufe/Besorgungen/Be-hördengänge etc.) von ca. 300.000 € (März, April, Mai, Juni) um weitere 300.000 € (Juli, August, September) auf insgesamt ca. 600.000 € gestiegen. Die zum 31.07.2020 angenommenen Erwartungen einer moderaten Parkraumauslastung in der zweiten Jahreshälfte 2020 (u. a. aufgrund nachzuholendem Konsum und Wirkung der temporären MwSt-Senkung) können bisher nicht beobachtet werden.

 

-       Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation scheint nun prognostizierbar, dass auch während des Weihnachtsgeschäfts in den sonst einnahmestarken Monaten Oktober, November und Dezember 2020 mit weiteren Mindererträgen bei den Parkgebühren gerechnet werden kann. Das Defizit in der Parkraumbewirtschaftung lässt sich demnach nach vorsichtiger Schätzung auf ca. 1 Mio. Euro beziffern. 

 

-       Eine Kompensation der Mindereinnahmen durch Minderausgaben innerhalb des Sachmittelbudgets zeichnet sich nur bedingt ab. Bezüglich des Mittelabflusses beim VGN-Innovationspaket zeigen die aktuellen Berechnungen des VGN, dass für das Jahr 2020 ein Mehrbedarf in Höhe von 85.000 € erforderlich wird (siehe hierzu Mittelbereitstellungsvorlage Nr. 613/051/2020).

 

-       Weitere Kompensationsmöglichkeiten in geeigneter Höhe sind nicht ersichtlich insbesondere weil viele der laufenden Vergaben über längere Zeiträume vergeben, beauftragt und abgerechnet werden.

 

Wenn die skizzierten budgetrelevanten Sachverhalte so eintreffen, scheint zum jetzigen Zeitpunkt in Abhängigkeit von der Bewilligung der o. g. Mittelbereitstellung eine Prognose für ein Defizit von ca. 780.000 € bis 865.000 € als Budgetabschluss zum Jahresende möglich (siehe Anhang).

 

Nach Rücksprache mit der Stadtkämmerei ist es aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich, bei Einnahmeausfällen einen Antrag auf Mittelbereitstellung zu stellen. Im Rahmen der Budgetabrechnung 2020 wird zu prüfen sein, ob wegen der unvorhersehbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie eine Bereinigung der fehlenden Erträge vorzunehmen ist.


Anlagen:

Budgetentwicklung sowie Entwicklung Parkraumbewirtschaftung des Amtes 61