Betreff
Antrag des Oberbürgermeisters für den Stadtteilbeirat Alterlangen vom 30.09.2020; Bedarfsprüfung Lernstube im Schulsprengel Hermann-Hedenus-Schule
Vorlage
51/019/2020
Aktenzeichen
IV/51/NB005
Art
Beschlussvorlage

Nach Kenntnisnahme des Berichts der Verwaltung zu Ziff. 2 des Antrags des Oberbürgermeisters für den Stadtteilbeirat Alterlangen zur Bedarfsprüfung Lernstube im Schulsprengel Hermann-Hedenus-Schule ist der Antrag damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Bedarfsgerechte Grundschul-Ganztagsbetreuung an der Hermann-Hedenus-Schule

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Rahmen des Sicherstellungsgebotes für notwendige Plätze in Kindertageseinrichtungen nach dem BayKiBiG erstellt das Jugendamt eine regelmäßig aktualisierte örtliche Bedarfsplanung (Art. 5 Abs. 1, Art. 7 Satz 1 BayKiBiG). Im Schulsprengel der Hermann-Hedenus Grundschule zeigen die aktuellen Prognoseberechnungen der Jugendhilfeplanung für das Schuljahr 2025/26 eine Versorgungsquote für Ganztagsbetreuungsplätze im Grundschulalter von 82,75 % auf, im Schuljahr 2030/31 85,14 %.

Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter werden vom Jugendamt die Bedarfe ermittelt und geprüft in welcher Form die Sicherstellung erfolgen soll. Hierbei sind neben der kleinräumigen Betrachtung auch die Ergebnisse aus der aktuell stattfindenden Machbarkeitsstudie im Rahmen des ISEK-Prozesses Büchenbach-Nord relevant. Die Versorgung des Schulsprengels der Hermann-Hedenus Grundschule hängt eng mit der zukünftigen Ausrichtung des Schulsprengels Büchenbach-Nord (Hermann-Hedenus Mittelschule und Mönauschule) zusammen. Die Ergebnisse und Entscheidungen daraus haben aufgrund der Zweihäusigkeit der Mittelschule unmittelbar Auswirkungen auf zukünftige Planungen im Schulsprengel der Hermann-Hedenus Grundschule. Im Falle eines Auszugs der Mittelschule am Standort West in der Schallershofer Straße ergäben sich zusätzliche Optionen für die zukünftige Ausrichtung des Betreuungsangebotes an der Grundschule. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie im Frühjahr 2021 ist daher sinnvollerweise abzuwarten.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Derzeit erfolgt die Ganztagsbetreuung der GS-Kinder über den offenen und gebundenen Ganztag an der Hermann-Hedenus Grundschule. Die Versorgungsquote liegt bei 80,2 % und befindet sich, gesamtstädtisch betrachtet, im unteren Mittelfeld (städt. Durchschnitt = 88%).

 

        Im aktuellen Planungsprozess des Jugendamtes erfolgt neben der Bedarfsermittlung auch eine Feststellung des qualitativen Ausbaubedarfs (Bedarf BayKiBiG-Einrichtung, wie z.B. Horte und Lernstuben) sowie Möglichkeiten der Umsetzung. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob die Betreuung von Grundschulkindern in kooperativen Formen zwischen Schule und Jugendhilfe umgesetzt werden kann (s.a. Programm Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung). Dies erfordert allerdings adäquate räumliche Bedingungen in den Grundschulgebäuden bzw. auf dem Schulgelände. Die Möglichkeit der räumlichen Verortung von Hort- und Lernstubenplätzen wird dabei vorrangig berücksichtigt.

 

        Nach Abschluss des Prüfungsprozesses werden die Ergebnisse den entsprechenden Stadtratsgremien zur Beratung vorgelegt.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: