Betreff
Erstellung einer Vorkaufsrechtssatzung für das gesamte Stadtgebiet - Fraktionsantrag Nr. 318/2020 des Bündnis 90 / Die Grünen und die Grüne Liste
Vorlage
611/025/2020
Aktenzeichen
VI/61 II/23
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Antrag Nr. 318/2020 des Bündnis 90 / Die Grünen und der Grünen Liste vom 13.10.2020 ist hiermit abschließend bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Bündnis 90 / Die Grünen und Grüne Liste beantragen, eine Vorkaufsrechtssatzung für das gesamte Stadtgebiet zu erlassen, mit dem Ziel bei Grundstücksverkäufen größere Zugriffsmöglichkeiten zu erhalten. Die Erstellung einer solchen Satzung soll in das Arbeitsprogramm von Amt 61/Stadtplanungsamt und von Amt 23/Liegenschaftsamt aufgenommen werden.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Für den Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung bedarf es stets einer rechtlichen Grundlage und damit einer städtebaulichen Begründung.

Eine solche Grundlage ist nur gegeben, in Gebieten in denen konkrete städtebauliche Maßnahmen in Betracht gem. §25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB gezogen werden.

Wenn keine konkreten städtebaulichen Planungen vorgesehen sind, wie z.B. Sanierungsgebiete, Entwicklungsmaßnahmen etc., kann ein Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden. Das Wohl der Allgemeinheit rechtfertigt in einem solchen Fall gem. § 24 Abs. 3 Satz 1 BauGB nicht die Ausübung des Vorkaufsrechtes.

Eine Vorkaufsrechtssatzung über das gesamte Stadtgebiet liefe somit ins Leere und wäre ohne die Benennung von konkreten städtebaulichen Maßnahmen unwirksam.

Wenn der Bundesgesetzgeber hier eine Änderung vornimmt, könnte eine Vorkaufsrecht-Satzung über das gesamte Stadtgebiet erlassen werden.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Im Bereich der Stadt Erlangen existieren aktuell fünf verschiedene Vorkaufsrechtssatzungen, die konkrete städtebauliche Maßnahmen sichern sollen, z.B. Satzung Nr. 5 welche die Trasse der Aurachtalbahn sichert. Nachdem es keine konkreten Maßnahmen gibt, die das gesamte Stadtgebiet als Einheit umfassen, existiert keine rechtliche Grundlage zum Erlass einer entsprechenden Vorkaufsrechtssatzung.
Die Erstellung einer Vorkaufsrechtssatzung wird daher nicht in das Arbeitsprogramm von Amt 61/Stadtplanungsamt und Amt 23/Liegenschaftsamt aufgenommen.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Antrag Nr. 318/2020 des Bündnis 90 / Die Grünen und der Grünen Liste