Betreff
Antrag der Stadtratsfraktion Grüne Liste Nr. 139/2020
Grundsatzbeschluss für mehr Bäume in der Stadt
Vorlage
611/024/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung unter Ziff. II Begründung wird zur Kenntnis genommen.

Der Antrag der Stadtratsfraktion Grüne Liste Nr. 139/2020 vom 15.07.2020 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadtratsfraktion der Grünen Liste beantragt, dass grundsätzlich

·         bei allen Straßenbaumaßnahmen und -planungen mehr Begrünung und Straßenbäume, möglichst als Allee, umgesetzt werden,

·         im Zuge der zugehörigen planerischen Überlegungen den Belangen der Straßenraumbegrünung z.B. gegenüber den Belangen des ruhenden Verkehrs der Vorrang in der Abwägung eingeräumt wird sowie

·         vermehrt Lösungen zum baulichen Leitungsschutz zum Einsatz kommen, um mehr Straßenbäume zu ermöglichen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zu diesem Sachverhalt fasste der UVPA in seiner Sitzung am 10.12.2019 einen einstimmigen Beschluss (Vorlagennummer 773/049/2019/1), dessen Anlass eine Reihe von Fraktionsanträgen, u.a. ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und Grüner Liste zu „Mehr Grün in der Stadt“ waren. In Ziffer 2. dieses Beschlusses wird u.a. bei Neu- und Umplanungen im Bereich von Straßen und Plätzen entsiegelten Flächen, der Begrünung sowie dem Erhalt und der Pflanzung von Bäumen ein wesentlicher Stellenwert eingeräumt.

Darüber hinaus setzte sich der UVPA in den Beratungen zum Haushalt 2021 am 17.11.2020 (Vorlagennummer 773/014/2020) mit einem Antrag der Grünen Liste Nr. 329/2020 „Mehr Begleitgrün schaffen“ auseinander.

 

Für die Verwaltung haben demnach der Erhalt von Baumbestand und die Pflanzung neuer Bäume eine hohe Priorität auf allen Maßstabsebenen und in allen Planungs- und Realisierungsphasen. Die sich ergebenden Handlungsspielräume differenzieren sich im Weiteren je nachdem, ob es sich um eine Neuanlage, eine vollständige Bestandserneuerung oder lediglich um kleinteilige Anpassungsmaßnahmen von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen handelt.

Unbenommen der o.g. Zielstellung, die angesichts des Klimawandels und der hiermit einhergehenden Erfordernisse der Klimaanpassung zunehmend an Bedeutung gewinnt, werden auch künftig bei einer Vielzahl von Planungen Zielkonflikte und Nutzungskonkurrenzen, vor allem im Bestand weiterhin auftreten.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Um diesem Anspruch noch umfassender und transparenter Rechnung zu tragen, sind aus Sicht der Verwaltung folgende Aspekte künftig zu beachten:

·         Zu Beginn der Planung sind die jeweiligen Ziele so eindeutig und abschließend wie möglich zu definieren. Diese sind unter besonderer Beachtung von Straßenbäumen und Beteiligung der betreffenden Fachdienststellen ggf. zu priorisieren, insbesondere wenn Zielkonflikte zu erwarten sind.

·         Im Rahmen der Planung sind möglichst frühzeitig bei nicht zu vermeidenden Zielkonflikten Alternativen und ihre Folgewirkungen aufzuzeigen. Dies gilt z.B. im Hinblick auf Leitungsumverlegungen bzw. baulichem Leitungsschutz. Für eine Entscheidungsfindung sind die zeitlichen Auswirkungen, die entstehenden Kosten und die Kostenträger jeweils zu benennen.

·         Verwaltungsintern erarbeitet derzeit eine Arbeitsgruppe Ausbaustandards im Straßenraum, in welcher diesbezügliche planerische und bauliche Lösungen soweit wie möglich thematisiert und standardisiert werden sollen.

 

Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Verwaltung derzeit für einen Grundsatzbeschluss kein Bedarf.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag der Stadtratsfraktion Grüne Liste Nr. 139/2020