Variante A:
Die Satzung zur Änderung der Satzung für den Baukunstbeirat (Variante A, Empfehlung des Referats für Planen und Bauen: Entwurf vom 30.10.2020, Anlage 2) wird beschlossen.
Variante B:
Die Satzung zur Änderung der Satzung für den Baukunstbeirat (Variante B, Alternativvorschlag: Entwurf vom 30.10.2020, Anlage 5) wird beschlossen.
Hintergrund: Niedrige Aufwandsentschädigung in Erlangen
Im bayerischen Städtevergleich hat die Stadt Erlangen derzeit eine
niedrige Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Baukunstbeirates (siehe
Anlage 1).
So erhalten die Mitglieder des Baukunstbeirats in Erlangen pro Sitzung
nur eine Aufwandentschädigung in Höhe von 32,50 €. Der/Die Vorsitzende
erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von durchschnittlich 515,83 € pro
Sitzung. Dem/Der Vorsitzenden obliegt dafür auch die Erstellung der Gutachten
des Baukunstbeirats zu den einzelnen Bauvorhaben.
Neben der Aufwandsentschädigung werden den Mitgliedern auch die Reisekosten
erstattet.
Zum Vergleich erhalten beispielsweise die Mitglieder des Baukunstbeirats in Regensburg eine Aufwandsentschädigung von 375,00 € und der/die Vorsitzende eine Aufwandsentschädigung von 750,00 € pro Sitzung.
Ziel: Anpassung der Aufwandsentschädigung – Satzungsänderung
In Zukunft soll der Aufwand der Mitglieder des Baukunstbeirats höher
entschädigt werden. Eine Anpassung an das im bayerischen Vergleich übliche
Niveau ist vorgesehen.
Mit dieser Anpassung soll auch eine Konkurrenz unter den bayerischen
Städten bei der Gewinnung von Mitgliedern für die einzelnen Baukunstbeiräte
vermieden werden.
Für die Anpassung der Aufwandsentschädigung ist eine Satzungsänderung
erforderlich.
Auf Vorschlag des Ältestenrates werden zwei verschiedene Fassungen der
Änderungssatzung in die Gremien eingebracht, nämlich
-
Variante
A: Empfehlung der Fachverwaltung –
Orientierung an der Stadt Regensburg
-
Variante
B: Alternativvorschlag
Variante A: Vorschlag des Referats
für Planen und Bauen - Orientierung an der Stadt Regensburg
Die Mitglieder des Baukunstbeirats sollen in Zukunft eine pauschale Aufwandsentschädigung
in Höhe von netto 375,00 € und der/die Vorsitzende eine pauschale
Aufwandsentschädigung in Höhe von netto 750,00 € pro Sitzung erhalten.
Mitglieder, die eine Patenschaft für vorgestellte Bauprojekte übernehmen, erhalten darüber hinaus für ihre Berater*innentätigkeit einen Stundensatz in Höhe von netto 85,00 €. Der Stundensatz wird für maximal 5 Stunden pro Bauprojekt erstattet.
Variante B: Alternativvorschlag
Die Mitglieder des Baukunstbeirats sollen in Zukunft eine pauschale
Aufwandsentschädigung in Höhe von netto 300,00 € und der/die Vorsitzende eine
pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von netto 600,00 € pro Sitzung
erhalten.
Mitglieder, die eine Patenschaft für vorgestellte Bauprojekte übernehmen, erhalten darüber hinaus für ihre Berater*innentätigkeit einen Stundensatz in Höhe von netto 85,00 €. Der Stundensatz wird für maximal 4 Stunden pro Bauprojekt erstattet.
Kostenvergleich
Aktuell stehen für den Baukunstbeirat der Stadt Erlangen 5.000 € im Budget zur Verfügung.
Ein Beschluss des Vorschlags der Fachverwaltung – Variante A – führt zu geschätzten Gesamtkosten für den Baukunstbeirat in Höhe von (brutto) 43.000 € pro Jahr (Anlage 4).
Ein Beschluss des Alternativvorschlags – Variante B – führt zu geschätzten Gesamtkosten für den Baukunstbeirat in Höhe von (brutto) 37.000 € pro Jahr (Anlage 7).
Die Regelung der Reisekosten entspricht der Regelung in § 5 der Gemeindesatzung für alle ehrenamtlich tätigen Personen, die auch vor der letzten Änderung der Gemeindesatzung schon galt
Die Regelung in § 4 neu ist rückwirkend zum 01.09.2020 in Kraft zu setzen, da die bisherige Regelung zur Entschädigung der Mitglieder des Baukunstbeirates mit Inkrafttreten der Änderung der Gemeindesatzung zum 01. Mai 2020, die der Stadtrat im Juli 2020 beschlossen hatte, aufgehoben wurde und anderenfalls für die Sitzungen des Baukunstbeirates in der zweiten Jahreshälfte 2020 keinerlei Entschädigung ausgezahlt werden könnte.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
nein
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.:
|
Sachkosten: |
37.000 €
bzw. 43.000,00 € |
bei
Sachkonto: 543195 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind in Höhe der bisher gezahlten Aufwandsentschädigungen in Höhe von 5.000 Euro im Budget auf Kst/KTr/Sk 618090 / 11110010 / 543195 vorhanden.
in Höhe von 32.000 bzw. 38.000 Euro nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Städtevergleich
Aufwandsentschädigung Baukunstbeiräte in Bayern
Anlage 2: Variante
A: Empfehlung der Fachverwaltung
Satzung
zur Änderung der Satzung für den Baukunstbeirat, Entwurf vom 30.10.2020
Anlage 3: Variante A: Synopse der Satzung für den Baukunstbeirat
Anlage 4: Variante A: Kostenschätzung
Anlage 5: Variante B: Alternativvorschlag
Satzung zur Änderung der Satzung für den Baukunstbeirat, Entwurf vom 30.10.2020
Anlage 6: Variante B: Synopse der Satzung für den Baukunstbeirat
Anlage 7: Variante B: Kostenschätzung