(SPD-Fraktionsantrag Nr. 266/2020)
1. Die
rechtlichen Möglichkeiten des geplanten Baulandmobilisierungsgesetzes sollen in
Erlangen
ausgeschöpft werden.
2. Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. 266/2020 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Bundesregierung plant, mit einem Gesetz zur Mobilisierung von Bauland die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen im Bauplanungsrecht zu stärken (sog. Baulandmobilisierungsgesetz). Ein Gesetzentwurf liegt vor.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die rechtlichen Möglichkeiten eines Baulandmobilisierungsgesetzes sollen in Erlangen ausgeschöpft werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nach Erlass des Gesetzes wird die Verwaltung prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes in Erlangen zur Anwendung kommen können.
Die Verwaltung wird dazu für das Arbeitsprogramm 2022 einen Vorschlag erarbeiten und den Bedarf an Personal- und Finanzressourcen ermitteln.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlage: SPD-Fraktionsantrag 266/2020 zum
Arbeitsprogramm von Referat VI / PET
Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes nutzen