Betreff
Sachstandsbericht CO2-Minderungsprogramm - Protokollvermerk aus der Sitzung des UVPA am 20.10.2020 (TOP 10.6)
Vorlage
31/036/2020
Aktenzeichen
VII/31
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

Am 22. Januar 2020 trat die Förderrichtlinie der Stadt Erlangen zur Gewährung von Zuschüssen für CO2-mindernde Maßnahmen an Gebäuden (CO2-Minderungsprogramm) in Kraft. Sie ersetzt die Förderrichtlinie „Zuschüsse für energieeinsparende Maßnahmen an Gebäuden“.

 

Besonders bedingt durch die Förderung von PV-Anlagen nahm die Anzahl der Anträge stark zu.

 

Anträge 2020 für

Anzahl

PV-Anlagen

132

Batteriespeicher

108

Plug-In-PV

25

Solarthermische Anlagen

20

Erdwärmesonde

9

Dämmung Fassade

21

Dämmung Dach

39

Dämmung Kellerdecke

7

Effizienzhausstandard

13

Anträge gesamt

210

 

Die Gesamtleistung der bislang 132 beantragten PV-Anlagen (Stand 30.10.2020) beträgt 966 kWp. Dem gegenüber liegt die durchschnittliche jährliche Anschlussleistung von PV-Anlagen bis 10 kWp der letzten 10 Jahre bei 400 kWp. Dieser Anstieg um 240 % darf als ein Erfolg des Förderprogramms gewertet werden, zudem in den letzten Jahren bis 2019 kein Trend zum Anstieg der Anschlussleistung zu beobachten war. Unberücksichtigt bleiben PV-Anlagen, die auf Grund von Unkenntnis über das Förderprogramm ohne die Beantragung von Zuschüssen zu Planung und Anschluss kamen.

 

Ausgehend von einem CO2 Emissionsfaktor für den bundesdeutschen Strom Mix von 400 g CO2 pro KWh und einem CO2-Emissionsfaktor für PV-Anlagen von 50 g/kWh (für Herstellung und Entsorgung der Anlage) und einem geschätzten Jahresertrag von 1.000 kWh/kWp kann von einer CO2-Minderung durch die im Rahmen des Förderprogramm beantragten PV-Anlagen von jährlich etwa 340 t ausgegangen werden.

 

Die Abschätzung von einer CO2-Minderung durch die Wärmedämmung von Gebäuden ist mit großem Aufwand verbunden, bedarf einer exakten Datenaufnahme, ist jeweils für jedes Gebäude separat zu berechnen und kann aus personellen Gründen aktuell nicht geleistet werden.

 

Bedingt durch die Corona-Pandemie war die persönliche Energieberatung im Umweltamt stark eingeschränkt. Soweit möglich, fanden Beratungen im Freien vor Ort statt, was zu einem erhöhten Aufwand führte. Eine Beratung am Telefon kann ein persönliches Gespräch nur bedingt ersetzen. Insofern sind Zahlen von Beratungsgesprächen in diesem Jahr nicht repräsentativ.

 

Es kann von täglich bis zu 10 telefonischen Beratungsgesprächen und wöchentlich von 1 bis 3 Beratungen vor Ort ausgegangen werden. Auf Grund der hohen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen führt nicht jede Beratung zur Umsetzung.

 


Anlage:         

Protokollvermerk aus der 5. Sitzung des UVPA, TOP 10.6 zum Sachstandsbericht zu aktuellen Tätigkeiten des Amtes Für ‚Umweltschutz und Energiefragen im Bereich Umweltschutz