Betreff
Barrierefreie Querungshilfe Am Europakanal
Vorlage
613/050/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Planung der barrierefreien Querungshilfe Am Europakanal auf Höhe des Fußweges zur Kulmbacher Straße/Stiftungsstraße wird zugestimmt (siehe Anlage).

 

Die notwendigen Finanzmittel sind für das Haushaltsjahr 2022 zum Haushalt anzumelden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aus der AG Rad ging der Antrag hervor, Am Europakanal die Installation einer Querungshilfe auf dem Mittelstreifen zwischen dem Fußweg zur Kulmbacher/Stiftungsstraße und dem gegenüberliegenden Diska-Markt/Containersammelstelle zu prüfen. Die zahlreichen Trampelpfade weisen auf einen offensichtlichen Querungsbedarf hin. Die beiden Lichtsignalanlagen (LSA) nördlich und südlich des angegebenen Standortes sind fußläufig relativ weit (ca. 150-200m) entfernt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zur Verbesserung der Fuß- und der Radwegebeziehungen kann auf dem begrünten Mittelstreifen eine befestigte Querungshilfe installiert werden. Dadurch werden die Fußwege erheblich verkürzt und verbessert. Nach dem zugrundeliegenden Planungsgrundsatz der Barrierefreiheit, wird zudem eine deutliche Verbesserung für mobilitätseingeschränkte Personen erreicht. Die Ausführung kann vorbehaltlich entsprechender Mittelbereitstellungen frühestens 2022 erfolgen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv* Förderung des Fuß- und Radverkehrs als umweltverträgliche Verkehrsarten

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

140.000,- €

bei IPNr.: 541.840

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1 – Plan barrierefreie Querungshilfe Am Europakanal