Die Verwaltung sieht zum aktuellen Zeitpunkt keine Möglichkeit zur Umsetzung des beantragten Prämienprogramms.
Der Antrag der Klimaliste Erlangen Nr. 161/2020 vom 30.07.2020 ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die vorgeschlagene Maßnahme hätte eine nur punktuelle und sehr begrenzte Wirkung auf die Mobilitätswende und die Einsparung von Treibhausgasen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Angesichts
der für die Prüfung der Nachweise und die Bearbeitung der Anträge benötigten
personellen Ressourcen wird das Kosten-/(Klimaschutz-)Nutzen-Verhältnis als zu
gering erachtet. Erforderliche personelle Ressourcen für die Prüfung der
Anträge und die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit stehen nicht zur Verfügung.
Insbesondere handelt es sich nicht um eine kommunale Aufgabe.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Antrag Nr. 161/2020der Klimaliste Erlangen vom 30.07.2020