Betreff
Haushalt 2021: Antrag zum Arbeitsprogramm von Amt 61 "Förderprogramm zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in der Innenstadt" der Grüne Liste Stadtratsfraktion Nr. 320/2020
Vorlage
610.3/016/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 320/2020 vom 13.10.2020 ist damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Die Grüne Liste Stadtratsfraktion beantragt für das Arbeitsprogramm von Amt 61 die Entwicklung eines Förderprogramms zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in der Innenstadt.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Die beiden innerstädtischen Stadterneuerungsgebiete sind förmlich festgelegte Sanierungsgebiete. Daraus resultiert für private Hauseigentümer durch die im Stadtrecht verankerten Sanierungssatzungen bei Sanierungsmaßnahmen grundsätzlich die Möglichkeit der besonderen Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7h EStG. Gemäß den Bescheinigungsrichtlinien sind sogenannte „Luxussanierungen“ von der Bescheinigung ausgeschlossen. Die Bearbeitung der diesbezüglichen Anträge, die Erstellung von Vereinbarungen, die Prüfung der Vorhaben und Erstellung der entsprechenden Bescheide für die Finanzbehörden erfolgt durch das Sachgebiet Stadterneuerung.

 

        Sollten bei privaten Gesamtsanierungen unrentierliche Kosten entstehen, besteht die Möglichkeit der Bezuschussung im Rahmen der Städtebauförderung. Auch hierfür ist das Sachgebiet Stadterneuerung bei Amt 61 die Anlaufstelle.

 

        Für darüberhinausgehende Wohnungsbauförderprogramme in der Innenstadt existiert im Amt 61 weder eine Rechtsgrundlage noch eine Ermächtigung.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: Antrag 320/2020 der Grüne Liste Stadtratsfraktion