Betreff
Investitionskostenzuschuss für den Neubau einer betrieblichen Kindertageseinrichtung mit 12 Krippen- und 50 Kindergartenplätzen durch die Technische Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität in der Erwin-Rommel-Straße 1
Vorlage
510/019/2020
Aktenzeichen
IV/510-3
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Technische Fakultät erhält für den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 12 Krippen- und 50 Kindergartenplätzen einen Investitionskostenzuschuss nach Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 BayFAG in Höhe von 80 % der förderfähigen Kosten, aktuell 1.470.311 €.

2.    Bei Förderung durch das 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ wird der Zuschuss um 367.577 € erhöht.

3.    Sollten sich während der Bauzeit die gesetzlichen Berechnungsgrundlagen (z. B. Kostenrichtwert, förderfähige Fläche) verändern, erhöht sich der Zuschuss entsprechend.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Fortführung der Ausbauplanung im Stadtteil Röthelheim & Südgelände, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Vorschulalter zu gewährleisten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bezuschussung der Baukosten für den Neubau.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bauvorhaben/Zeitplan/Betriebsträgerschaft

Die Technische Fakultät plant auf dem Südgelände in der Erwin-Rommel-Straße eine weitere Betriebskindertagesstätte zu errichten. Derzeit werden an diesem Standort in der Kinderkrippe „Pfauennest“ drei Krippengruppen mit insgesamt 36 Plätzen betreut. Durch den Neubau sollen zwölf weitere Kinderkrippen- und 50 Kindergartenplätze neu geschaffen werden.

 

 

Es ist geplant, die Einrichtung vorrangig für Kinder der Mitarbeiter*innen der FAU zur Verfügung zu stellen. Die Betriebsträgerschaft soll an die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. übergeben werden. Baubeginn ist für März 2021 und die Fertigstellung für September 2022 vorgesehen.

 

Bedarfseinschätzung

 

Der Bedarf für die Neuschaffung der zwölf Krippen- und 50 Kindergartenplätzen wurde mit Stadtratsbeschluss vom 28.10.2020 (Nr. 510/013/2020) anerkannt.

 

Finanzierung der Maßnahme

 

Die Finanzierung der Generalsanierung soll zunächst nach dem Erlanger Grundsatzbeschluss (Vorlage Nr. 512/116/2014/1) erfolgen. Demnach wird dem Träger ein Zuschuss der Stadt Erlangen in Höhe von 80% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

 

Die förderfähigen Kosten errechnen sich aus der förderfähigen Fläche von 376 qm x dem aktuellen Kostenrichtwert von 4.888 €. Derzeit wird daher von einer Gesamtfördersumme an den Träger i. H. v. 1.470.311 € ausgegangen. Diese Summe teilt sich in einen Anteil der Regierung in Höhe von 808.671 € und der Stadt Erlangen in Höhe von 661.640 € auf.

 

Sollte eine Förderung der Maßnahme nach dem 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ bewilligt werden, werden 100 % der förderfähigen Kosten durch die Stadt Erlangen bezuschusst. Die Gesamtfördersumme von 1.837.888 € teilt sich dann in einen Anteil der Regierung in Höhe von 1.654.099 € und der Stadt Erlangen in Höhe von 183.789 € auf.

 

Die Fördersumme der Maßnahme wurde für die Haushaltsjahre 2021, 2022, 2023 und 2024 eingeplant.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:              ca. 1.838.000

bei IPNr.: 365D.880

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

BayKiBiG-Betriebskosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen
FAG-Förderung                    ca. 1.654.000

 

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: