1.
Die
Technische Fakultät erhält für den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 12
Krippen- und 50 Kindergartenplätzen einen Investitionskostenzuschuss nach
Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 BayFAG in Höhe von 80 % der
förderfähigen Kosten, aktuell 1.470.311 €.
2.
Bei
Förderung durch das 4. Sonderinvestitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ wird der Zuschuss um 367.577 € erhöht.
3.
Sollten
sich während der Bauzeit die gesetzlichen Berechnungsgrundlagen (z. B.
Kostenrichtwert, förderfähige Fläche) verändern, erhöht sich der Zuschuss entsprechend.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Fortführung der Ausbauplanung im Stadtteil
Röthelheim & Südgelände, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
für Kinder im Vorschulalter zu gewährleisten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Bezuschussung der Baukosten für den Neubau.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Bauvorhaben/Zeitplan/Betriebsträgerschaft
Die Technische Fakultät plant auf dem Südgelände in der
Erwin-Rommel-Straße eine weitere Betriebskindertagesstätte zu errichten.
Derzeit werden an diesem Standort in der Kinderkrippe „Pfauennest“ drei
Krippengruppen mit insgesamt 36 Plätzen betreut. Durch den Neubau sollen
zwölf weitere Kinderkrippen- und 50 Kindergartenplätze neu geschaffen
werden.
Es ist geplant, die Einrichtung vorrangig für Kinder der
Mitarbeiter*innen der FAU zur Verfügung zu stellen. Die Betriebsträgerschaft
soll an die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. übergeben werden. Baubeginn ist für
März 2021 und die Fertigstellung für September 2022 vorgesehen.
Bedarfseinschätzung
Der Bedarf für die Neuschaffung der
zwölf Krippen- und 50 Kindergartenplätzen wurde mit Stadtratsbeschluss vom
28.10.2020 (Nr. 510/013/2020) anerkannt.
Finanzierung der Maßnahme
Die Finanzierung der Generalsanierung soll
zunächst nach dem Erlanger Grundsatzbeschluss (Vorlage Nr. 512/116/2014/1)
erfolgen. Demnach wird dem Träger ein Zuschuss der Stadt Erlangen in Höhe von
80% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.
Die förderfähigen Kosten errechnen sich aus
der förderfähigen Fläche von 376 qm x dem aktuellen Kostenrichtwert von
4.888 €. Derzeit wird daher von einer Gesamtfördersumme an den Träger i. H. v.
1.470.311 € ausgegangen. Diese Summe teilt sich in einen Anteil der
Regierung in Höhe von 808.671 € und der Stadt Erlangen in Höhe von 661.640
€ auf.
Sollte eine Förderung der Maßnahme nach dem
4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ bewilligt werden,
werden 100 % der förderfähigen Kosten durch die Stadt Erlangen bezuschusst. Die
Gesamtfördersumme von 1.837.888 € teilt sich dann in einen Anteil der Regierung
in Höhe von 1.654.099 € und der Stadt Erlangen in Höhe von 183.789 €
auf.
Die Fördersumme der Maßnahme wurde für die
Haushaltsjahre 2021, 2022, 2023 und 2024 eingeplant.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: ca. 1.838.000 |
€ |
bei IPNr.: 365D.880 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten BayKiBiG-Betriebskosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: