1. Für den Neubau eines
Kinderhauses durch den Montessori e. V. werden 36 Kinderkrippen-,
50 Kindergarten- und 25 Schulkindbetreuungsplätze mit insgesamt bis zu 9
Integrativplätzen als bedarfsnotwendig anerkannt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt voranzutreiben und den Jugendhilfeausschuss über den weiteren Planungsstand zu informieren.
3. Diese Bedarfsanerkennung wird aufgrund der
derzeit gültigen Bedarfslage gefasst. Sollte bis
zum 31.12.2022 kein offizieller
Antrag auf Zuwendungen nach Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10
BayFAG vorliegen, entfällt diese
Bedarfszusage und der Bedarf muss neu geprüft werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Fortführung der Ausbauplanung, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu gewährleisten.
Der Standort mit direkter Anbindung an die Montessori Schule ermöglicht eine vernetzte Bildungsarbeit und die Vermittlung der Pädagogik nach Maria Montessori vom Krippenkind bis ins Schulkindalter.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Montessori e. V. plant den Neubau eines Kinderhauses mit 36 Kinderkrippen-, 50 Kindergarten- und 25 Schulkindbetreuungsplätzen am Standort der Montessori Schule in der Artilleriestraße 23. In allen Gruppen sollen Integrativplätze angeboten werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Bedarfseinschätzung durch die Jugendhilfeplanung:
Die Montessori-Schule unterliegt im Schulbereich keiner Sprengelzuweisung, da es sich um eine staatlich genehmigte Privatschule handelt, die nach der Reformpädagogik von Maria Montessori lehrt. Diese wird auch von Schülern ab der 5. Klasse besucht und steht nicht nur für Erlanger Kinder zur Verfügung.
Die neu angedachten Einrichtungen werden somit auch keinem Krippen- und Kindergartenplanungsbezirk bzw. Schulsprengel zugeordnet, da auch die geplanten Plätze voraussichtlich ebenfalls nicht ausschließlich mit Erlanger Kindern besetzt werden.
Stadtweit liegt die Versorgung dieser Altersklassen zum momentanen Zeitpunkt bei den Krippenkindern bei 41,0%, bei den Kindergartenkindern bei 99,5% und bei den Grundschulkindern bei 89,5%.
Um die Erlanger Familien in der Kinderbetreuung ausreichend zu versorgen, hat der Stadtrat sich 2017 und 2018 in seinem Bedarfsbeschluss auf einen im Krippenbereich stadtweiten Versorgungskorridor von 45-50% und einer fixen Versorgungsquote in der Betreuung von Kindergartenkindern von 105% geeinigt. Dieses Ziel wird seither konsequent durch die Planung und Schaffung neuer Plätze in neuen Einrichtungen oder durch Neuschaffung von Plätzen in bereits bestehenden Einrichtungen angestrebt. Dies bedeutete, dass für den U3-Bereich 180-360 Plätze nach dem Stand von 2017/2018 geschaffen werden müssen und im U6-Bereich 535 Plätze vakant sind.
Um dem stadtweiten Bedarf an U3- und U6-Plätzen schnellstmöglich gerecht zu werden, wurden die Ausbaupläne von Freien Trägern, Betriebskitas und stadteigenen Einrichtungen seit 2017 massiv vorangetrieben.
Nach Realisierung der geplanten Projekte ergab dies im letzten Jahr 2019 so eine prognostische Versorgungsquote für 2025 von 53% im Krippenbereich und eine Versorgungsquote von 117% im Kindergartensektor, der sich nach den jüngsten Prognosen bis 2025 gesamtstädtisch 64% (U3) und 124,1% (U6) erweitert.
Ergänzend zu den o.
g. Ausführungen der Jugendhilfeplanung ist deshalb Folgendes anzumerken:
Die Freien Träger
haben sich in den letzten Jahren auf Bitten der Stadt Erlangen bereit erklärt,
am Ausbau von Kindertagesstätten mitzuwirken. Die aktuell auf der Prognose der
Jugendhilfeplanung sich ergebenden Versorgungszahlen basieren auch auf der
Annahme, dass diese Projekte zeitnah realisiert werden. Es zeichnet sich ab,
dass das eine oder andere Projekt, zumindest nicht in naher Zukunft, realisiert werden kann.
Die aufgezeigte Entwicklung bietet nun die Chance, über die reine
zahlenmäßige Versorgung hinaus den Ausbau auch an integrativen Plätze
voranzutreiben und auch im Rahmen künftiger Planungen und Berichte zu berücksichtigen.
Gleiches gilt für den Qualitätsausbau, der aus Sicht der Verwaltung des
Jugendamts z.B. mit einer Verminderung der Gruppengrößen einhergehen muss. Des
Weiteren wird es ab 2025 auch einen Rechtsanspruch auf eine verlässliche
Schulkindbetreuung geben, die mit Sicherheit nicht ausschließlich im
Schulbereich realisiert werden kann, so dass eine Umwidmung von
Kinderbetreuungseinrichtungen auch ein Mittel der Wahl sein kann. Das
vorliegende Projekt soll nun zeitnah umgesetzt werden, so dass die Erfüllung
des aktuellen Bedarfs möglich wird.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten: Baukostenzuschuss ca. 3 Mio BayKiBiG-Betriebskosten |
€ |
bei IPNr.: 365D.880 |
Korrespondierende Einnahmen |
|
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: