Betreff
Bebauungsplan Nr. E 466 der Stadt Erlangen - Noetherstraße - mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Satzungsgutachten / Satzungsbeschluss
Vorlage
611/021/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.   Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 1 wird beigetreten.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. E 466 – Noetherstraße – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 17.03.2020 wird 

      entsprechend ergänzt.

 

2.   Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung wird in geänderter Fassung vom 

08.12.2020 gemäß §10 BauGB als Satzung beschlossen, da die vorgebrachten Stellungnahmen nur Änderungen redaktioneller Art zur Folge haben.    

     


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

a) Anlass und Ziel der Planung

Das am südlichen Ortsrand von Bruck gelegene Grundstück, das bis dato für Gartenzwecke genutzt wurde, soll im Hinblick auf die Schaffung von Wohnraum bzw. Deckung des in Erlangen vorhandenen Bedarfs nach Wohneigentum in Wohnbauland umgewandelt werden. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und die bauplanungsrechtliche Grundlage für das von der Deutschen Reihenhaus AG geplante Vorhaben zu schaffen, wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

 

 

b) Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 1058/21 der Gemarkung Bruck und Fl.-Nr. 1154/2 der Gemarkung Eltersdorf (Anlage 2). Die Fläche beträgt ca. 0,8 ha.

 

c) Planungsrechtliche Grundlagen

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan 2003 ist das Plangebiet als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ und teilweise als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP entgegen. Der FNP wird im Wege der Berichtigung gemäß §§13 b, 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Die geordnete städtebauliche Entwicklung wird hierdurch nicht beeinträchtigt.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 466 der Stadt Erlangen – Noetherstraße – mit integriertem Grünordnungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Billigung

Der Stadtrat hat am 26.03.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. E 466 in der Fassung vom 17.03.2020 mit Begründung unter der Auflage, dass im städtebaulichen Vertrag eine verbindliche Regelung zur Nutzung von Photovoltaikanlagen ergänzt wird, gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Wie mit MzK vom 21.07.2020 (611/006/2020) mitgeteilt wurde, konnte diesbezüglich eine Einigung mit der Deutschen Reihenhaus AG erzielt werden und der städtebauliche Vertrag ist entsprechend ergänzt worden. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen der Hauptgebäude zu errichten und diese für mindestens 10 Jahre zu betreiben.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung lag in der Zeit vom 11.09.2020 bis 16.10.2020 öffentlich aus. Bis zum Ende der Auslegungsfrist wurden keine Stellungnahme vorgebracht.

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit dem Schreiben vom 04.09.2020 von der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 13b BauGB i. V. m.§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB unter Hinweis auf § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 33 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 16 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 1 behandelt werden.

Prüfung der Stellungnahmen

Da die sich hieraus ergebenden Änderungen allein redaktioneller Art sind, kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 08.12.2020 als Satzung beschlossen werden.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            

 

Anlage 1              B-Plan E 466 Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis

Anlage 2              B-Plan E 466 Lageplan mit Geltungsbereich

Anlage 3              Übersicht Verfahrensschritte