hier: Satzungsgutachten / Satzungsbeschluss
1. Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 1 wird beigetreten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. E 466 – Noetherstraße – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 17.03.2020 wird
entsprechend ergänzt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung wird in geänderter Fassung vom
08.12.2020 gemäß §10 BauGB als Satzung beschlossen, da die vorgebrachten Stellungnahmen nur Änderungen redaktioneller Art zur Folge haben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
a)
Anlass und Ziel der Planung
Das am südlichen Ortsrand von Bruck gelegene Grundstück, das bis dato für Gartenzwecke genutzt wurde, soll im Hinblick auf die Schaffung von Wohnraum bzw. Deckung des in Erlangen vorhandenen Bedarfs nach Wohneigentum in Wohnbauland umgewandelt werden. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und die bauplanungsrechtliche Grundlage für das von der Deutschen Reihenhaus AG geplante Vorhaben zu schaffen, wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
b) Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 1058/21 der Gemarkung Bruck und
Fl.-Nr. 1154/2 der Gemarkung Eltersdorf (Anlage 2). Die Fläche beträgt ca. 0,8
ha.
c) Planungsrechtliche
Grundlagen
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan 2003 ist das Plangebiet als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ und teilweise als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP entgegen. Der FNP wird im Wege der Berichtigung gemäß §§13 b, 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Die geordnete städtebauliche Entwicklung wird hierdurch nicht beeinträchtigt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 466 der Stadt Erlangen – Noetherstraße – mit integriertem Grünordnungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Billigung
Der Stadtrat hat am 26.03.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. E 466 in der Fassung vom 17.03.2020 mit Begründung unter der Auflage, dass im städtebaulichen Vertrag eine verbindliche Regelung zur Nutzung von Photovoltaikanlagen ergänzt wird, gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Wie mit MzK vom 21.07.2020 (611/006/2020) mitgeteilt wurde, konnte diesbezüglich eine Einigung mit der Deutschen Reihenhaus AG erzielt werden und der städtebauliche Vertrag ist entsprechend ergänzt worden. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen der Hauptgebäude zu errichten und diese für mindestens 10 Jahre zu betreiben.
Beteiligung der
Öffentlichkeit
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung lag in der Zeit vom 11.09.2020 bis 16.10.2020 öffentlich aus. Bis zum Ende der Auslegungsfrist wurden keine Stellungnahme vorgebracht.
Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit dem Schreiben vom 04.09.2020 von der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 13b BauGB i. V. m.§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB unter Hinweis auf § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 33 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 16 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 1 behandelt werden.
Prüfung der
Stellungnahmen
Da die sich hieraus ergebenden Änderungen allein redaktioneller Art sind, kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 08.12.2020 als Satzung beschlossen werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 B-Plan E 466 Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis
Anlage 2 B-Plan E 466 Lageplan mit Geltungsbereich
Anlage 3 Übersicht Verfahrensschritte