Betreff
Bedarfsanerkennung für den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 36 Kinderkrippen- und 54 Kindergartenplätzen durch den Internationalen Bund im Stadtteil Am Anger
Vorlage
510/016/2020
Aktenzeichen
IV/510-3
Art
Beschlussvorlage

1.    Für den Neubau einer Kindertageseinrichtung im Stadtteil Anger werden 36 Krippen- und 54 Kindergartenplätzen als bedarfsnotwendig anerkannt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt voranzutreiben und den Jugendhilfeausschuss über den weiteren Planungsstand zu informieren.

 

3.    Diese Bedarfsanerkennung wird aufgrund der derzeit gültigen Bedarfslage gefasst, sollte bis zum 31.12.2022 kein offizieller Antrag auf Zuwendungen nach Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 BayFAG vorliegen, entfällt diese Bedarfszusage und der Bedarf muss neu geprüft werden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Fortführung der Ausbauplanung im Stadtteil „Am Anger“ (U3‑Planungsbezirk: C‑Am Anger /
Kindergartenplanungsbezirk: 07‑Anger), um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Vorschulalter zu gewährleisten

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Internationale Bund plant an seinem Standort in der Wichernstraße 18 in 91052 Erlangen den Neubau einer Kindertagesstätte. Insgesamt sollen 36 Krippen- und 54 Kindergartenplätze geschaffen werden.

Die günstige Lage des Grundstücks im Stadtteil Anger direkt an der Grenze zu Bruck ermöglicht die Schaffung zusätzlicher Krippen- und Kindergartenplätze in beiden Planbezirken.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bedarfseinschätzung der Jugendhilfeplanung:

 

Das Bauprojekt befindet sich im Krippenplanungsbezirk „C – Am Anger“ und im Kindergartenplanungsbezirk „07 Anger“.

 

Die aktuelle kleinräumige Versorgungsquote weist dort für den Krippenbereich (U3) eine Versorgung von derzeit 20,9% und eine 95%ige Versorgung für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren aus. Doch neben der kleinräumigen Betrachtung gilt es, auch die Versorgungsquote gesamtstädtisch zu betrachten.

Stadtweit liegt die Versorgung dieser Altersklassen zum momentanen Zeitpunkt bei den Krippenkindern bei 41,0% und bei den Kindergartenkindern bei 99,5%.

Die Versorgungsquoten in den einzelnen Planungsbezirken sind dabei sehr unterschiedlich.

 

Um die Erlanger Familien in der Kinderbetreuung ausreichend zu versorgen, hat der Stadtrat sich 2017 und 2018 in seinem Bedarfsbeschluss auf einen im Krippenbereich stadtweiten Versorgungskorridor von 45-50% und einer fixen Versorgungsquote in der Betreuung von Kindergartenkartenkindern von 105% geeinigt. Dieses Ziel wird seither konsequent durch die Planung und Schaffung neuer Plätze in neuen Einrichtungen oder durch Neuschaffung von Plätzen in bereits bestehenden Einrichtungen angestrebt. Dies bedeutete, dass für den U3-Bereich 180-360 Plätze nach dem Stand von 2017/2018 geschaffen werden müssen und im U6-Bereich 535 Plätze vakant sind.

 

Um dem stadtweiten Bedarf an U3- und U6-Plätzen gerecht zu werden, wurden die Ausbaupläne von Freien Trägern, Betriebskitas und stadteigenen Einrichtungen massiv vorangetrieben. So ist der Internationale Bund seit 2017 deshalb mit der Stadt Erlangen in Gesprächen über den Neubau der Kindertagesstätte. Die Planung sieht die Schaffung von 36 Krippenplätzen (U3) und 54 Kindergartenplätzen (U6) vor.

Ein Bedarfsbeschluss liegt bisher jedoch noch nicht vor.

Das geplante Projekt des Internationalen Bundes mit den oben genannten Plätzen floss, trotz fehlenden Bedarfsbeschlusses, daher jedoch bereits 2019 in die Platzschaffung und somit in die Bedarfsberechnung der Jugendhilfeplanung mit ein.

Nach Realisierung der geplanten Projekte ergab dies im letzten Jahr 2019 so eine Versorgungsquote für 2025 von 53% im Krippenbereich und eine Versorgungsquote von 117% im Kindergartensektor die sich aufgrund der neuesten Prognosen bis 2025 auf 64% (U3) und 124,1% (U6) steigern wird.

 

Doch die Versorgung im Krippenplanungsbezirk „C – Am Anger“ ist kleinräumig betrachtet deutlich unter der gesetzten Quote. Auch mit der Schaffung der neuen Plätze im Stadtteil kommt der genannte Krippenplanungsbezirk 2025 in seiner kleinräumigen Versorgung nur auf 43%.

 

Ergänzend zu den o. g. Ausführungen der Jugendhilfeplanung ist deshalb Folgendes anzumerken:

Die Freien Träger haben sich in den letzten Jahren auf Bitten der Stadt Erlangen bereit erklärt, am Ausbau von Kindertagesstätten mitzuwirken. Die aktuell auf der Prognose der Jugendhilfeplanung sich ergebenden Versorgungszahlen basieren auch auf der Annahme, dass diese Projekte zeitnah realisiert werden. Es zeichnet sich ab, dass das eine oder andere Projekt, zumindest nicht in naher Zukunft, realisiert werden kann.

Die aufgezeigte Entwicklung bietet nun die Chance, über die reine zahlenmäßige Versorgung hinaus den Ausbau auch an integrativen Plätze voranzutreiben und auch im Rahmen künftiger Planungen und Berichte zu berücksichtigen. Gleiches gilt für den Qualitätsausbau, der aus Sicht der Verwaltung des Jugendamts z.B. mit einer Verminderung der Gruppengrößen einhergehen muss. Des Weiteren wird es ab 2025 auch einen Rechtsanspruch auf eine verlässliche Schulkindbetreuung geben, die mit Sicherheit nicht ausschließlich im Schulbereich realisiert werden kann, so dass eine Umwidmung von Kinderbetreuungseinrichtungen auch ein Mittel der Wahl sein kann. Das vorliegende Projekt soll nun zeitnah umgesetzt werden, so dass die Erfüllung des aktuellen Bedarfs möglich wird.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

Baukostenzuschuss              ca. 2,3 Mio.

BayKiBiG-Betriebskosten

 

bei Sachkonto:

bei IPNr.: 365D.880

Korrespondierende Einnahmen

(FAG-Förderung)                   ca. 1,2 Mio

 

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: