Antrag der Grüne Liste 328/2020
1.
Der Sachbericht der Verwaltung dient zur
Kenntnis.
2. Der Antrag zur Entwicklung von Strategien für Gemeinwohlorientierung und nachhaltiges Wirtschaften wird nicht in das Arbeitsprogramm aufgenommen.
3. Der Auftrag zur Überprüfung der städtischen Finanzanlagen und Beteiligungen sowie Kommunales Divestment und Re-Investment hinsichtlich ethischer und sozialer Faktoren wird nicht in das Arbeitsprogramm aufgenommen.
Der Antrag Nr. 328/2020 ist damit bearbeitet.
Zur Beantwortung
des Haushaltsantrags wird diese in zwei Teile aufgetrennt.
A. Zum ersten Teil des Haushaltsantrags nimmt Amt 31 wie folgt Stellung:
Die
Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ) ist eine internationale, gesellschaftliche Bewegung,
die ein ethisches Wirtschaftsmodell zum Wohl von Mensch und Umwelt etablieren
möchte. Mit der Gemeinwohl-Bilanz bietet sie eine Bewertungsmethode, die sich
nicht allein auf monetäre Kriterien, sondern auch auf Werte wie Menschenwürde,
Solidarität und Nachhaltigkeit stützt. Ziel ist es, ethische und ökologische Maßnahmen systematisch zu
entwickeln und fortzuführen, um so nachweisbar zu einer lebenswerten und
zukunftsfähigen Welt und zum Wohle aller beizutragen.
Als Träger*innen
der kommunalen Selbstverwaltung sind die Gemeinden per se dem Gemeinwohl
verpflichtet. Sie müssen Belange von Mensch, Umwelt, Natur, Politik und
Wirtschaft berücksichtigen. Dabei sind sie mit ihrer Verwaltung und ihren
Eigenbetrieben selbst wirtschaftliche Akteur*innen und wirken an der
Ausgestaltung von Regeln und Gesetzen für das Gemeinwesen mit. Indem sie die
eigene Verwaltung und die Eigenbetriebe nach der GWÖ bilanziert, kann die
Gemeinde als Vorbild für Unternehmen, Vereine und sonstige Institutionen
fungieren.
In Deutschland gab es den 2017 ersten politischen Beschluss zur GWÖ in der
Gemeinde Wielenbach (Bayern). Zudem haben Klixbüll, Breklum und Bordelum (alle
Schleswig-Holstein) den Bilanzierungsprozess 2017 bzw. 2018 begonnen. Als
eine der ersten Kommunen hat die Stadt Stuttgart zwei Eigenbetriebe
gemeinwohlbilanziert und seit 2018 zusätzlich ein städtisches Programm
aufgelegt, um lokale Unternehmen für eine Gemeinwohl-Bilanzierung zu gewinnen.
In Erlangen wird der
Entwässerungsbetrieb 2021 erstmalig statt des bisherigen Umweltberichts einen
Nachhaltigkeitsbericht auf Basis der Gemeinwohlökonomie-Matrix vorlegen.
Aus Sicht der
Kämmerei bedürfte ein gegebenenfalls zu fassender Beschuss zur GWÖ bei einer
Umsetzung wesentlicher personeller Ressourcen. Zudem kann er nicht nur über ein
Arbeitsprogramm umgesetzt werden.
Einzelnen Dienststellen ist es unbenommen für ihre Bereiche entsprechende
"Leuchtturmprojekte" zu initiieren.
B. Zum Finanzvolumen der städtischen Finanzanlagen und Beteiligungen sei
auf den
"Jahresabschluss der Stadt Erlangen zum 31. Dezember 2019"
hingewiesen,
Anhang S. 23 – S. 26, auf dem die nachfolgende Gliederung beruht.
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Mio. € |
Die Aktivseite
der Bilanz weist zum Jahresultimo Finanzanlagen aus in Höhe von: |
277 |
Den größten
Anteil davon haben die Anteile an verbundenen Unternehmen: |
237 |
Davon entfallen
auf die GEWOBAU GmbH 173 Mio. € und auf die EStW AG In Abstimmung mit
der ESTW AG und der GEWOBAU GmbH werden die Ausführungen der Stadtkämmerei
ergänzt durch eine Stellungnahme von II/BTM aus Sicht derjenigen "Verbundenen
Unternehmen" mit der größten Bedeutung für den Konzern Stadt: Auch beim
städtischen Wohnungsbauunternehmen GEWOBAU ist das Thema Klimaschutz
Bestandteil der Unternehmensstrategie. Beim Neubau wird nicht nur auf die
energetische Optimierung (Energiestandard KfW-Effizienzhaus 55) geachtet,
sondern z.B. auch auf Begrünungsmaßnahmen zur Regulierung des Mikroklimas und
die Schaffung ausreichender Fahrradabstellplätze. Im Bestand wurden bis 2015
die Gebäude aus den 1950er und 60er Jahren saniert, seit 2016 läuft die
Sanierung der Gebäude aus den 1970er und 80er Jahren. Zu den
Sanierungsmaßnahmen gehören Wärmedämmung, neue Fenster mit
Dreifachverglasung, Ersatz vorhandener Gaskessel durch BHKWs, Optimierung der
Heizkörper und Stränge. In der Vergangenheit konnte so bereits eine CO2-Einsparung
von über 50% im gesamten Unternehmen erreicht werden. |
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Die Ausleihungen (Restkapital zum
31.12.2019) umfassen ein Volumen von: |
37 |
Es handelt sich
dabei weitestgehend um zinsgünstige Wohnbaudarlehen |
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Den
nächstgrößeren Posten bilden die Beteiligungen:
|
2 |
1,3 Mio. €
entfallen auf die KommunalBIT AöR und 0,6 Mio. € auf Mitgliedschaften in
Zweckverbänden. Die Stadt betrachtet diese Beteiligungen als strategisch und
beabsichtigt daher kein Divestment. |
|
Die Position
"Sondervermögen" weist
die eng mit der Stadt verbundenen Eigenbetriebe aus: |
0,7 |
Unabhängig davon,
dass die Stadt nicht beabsichtigt, die bewährte Organisationsform
"Eigenbetriebe" zu ändern, wäre ein Divestment schon deshalb nicht
möglich, weil beide Eigenbetriebe fundamentale städtische Pflichtaufgaben
erfüllen. |
|
Wertpapiere des Anlagevermögens bilden nur eine sehr kleine
Bilanzposition: |
0,03 |
Disponibel im
Sinne eines Di- und Re-Investments sind somit nur die gehaltenen Anteile an
einem geschlossenen Immobilienfond in Höhe von 30.000 €, die die Stadt im
Rahmen einer Erbschaft zugunsten der Drogen- und Suchtberatung übernommen
hat. Für diese durchaus ertragreichen Investmentanteile besteht kein Markt.
Die Stadt müsste sich aktiv auf die Suche nach einem potentiellen Investor
begeben. Angesichts dieses Aufwands und des absehbaren Endes der Laufzeit der
Gesellschaft (zum 31.12.2026) und da der Geschäftsgegenstand ein Regionalfond
mit Inhalt "Wohnen" ist, wird auch bei Anlegen ethischer/sozialer
Maßstäbe kein Grund für ein Divestment gesehen. |
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Die gegenwärtig
vorhandene und aktuell zufließende Liquidität wird nicht eingesetzt, um
Bestände an Wertpapiervermögen aufzubauen, sondern um die städtische
Verschuldung zu senken. Dies geschieht sowohl aus wirtschaftlichen Aspekten als
auch gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf die Sicherstellung der sog.
"Dauernden Leistungsfähigkeit" der Stadt, die zudem als
Nachhaltigkeitskriterium gelten kann. Aktuell gilt es Liquidität vorzuhalten,
um auf finanzielle Folgen der Corona-Pandemie angemessen reagieren zu können.
Anlage: Antrag der Grüne Liste Nr. 328/2020