Betreff
Haushalt 2021 - Antrag zum Arbeitsprogramm; Divestment in Referat II
Antrag der Grüne Liste 328/2020
Vorlage
20/007/2020
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

1.      Der Sachbericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

2.      Der Antrag zur Entwicklung von Strategien für Gemeinwohlorientierung und nachhaltiges Wirtschaften wird nicht in das Arbeitsprogramm aufgenommen.

3.      Der Auftrag zur Überprüfung der städtischen Finanzanlagen und Beteiligungen sowie Kommunales Divestment und Re-Investment hinsichtlich ethischer und sozialer Faktoren wird nicht in das Arbeitsprogramm aufgenommen.

Der Antrag Nr. 328/2020 ist damit bearbeitet.


Zur Beantwortung des Haushaltsantrags wird diese in zwei Teile aufgetrennt.

 

A. Zum ersten Teil des Haushaltsantrags nimmt Amt 31 wie folgt Stellung:

 

Die Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ) ist eine internationale, gesellschaftliche Bewegung, die ein ethisches Wirtschaftsmodell zum Wohl von Mensch und Umwelt etablieren möchte. Mit der Gemeinwohl-Bilanz bietet sie eine Bewertungsmethode, die sich nicht allein auf monetäre Kriterien, sondern auch auf Werte wie Menschenwürde, Solidarität und Nachhaltigkeit stützt. Ziel ist es, ethische und ökologische Maßnahmen systematisch zu entwickeln und fortzuführen, um so nachweisbar zu einer lebenswerten und zukunftsfähigen Welt und zum Wohle aller beizutragen.

Als Träger*innen der kommunalen Selbstverwaltung sind die Gemeinden per se dem Gemeinwohl verpflichtet. Sie müssen Belange von Mensch, Umwelt, Natur, Politik und Wirtschaft berücksichtigen. Dabei sind sie mit ihrer Verwaltung und ihren Eigenbetrieben selbst wirtschaftliche Akteur*innen und wirken an der Ausgestaltung von Regeln und Gesetzen für das Gemeinwesen mit. Indem sie die eigene Verwaltung und die Eigenbetriebe nach der GWÖ bilanziert, kann die Gemeinde als Vorbild für Unternehmen, Vereine und sonstige Institutionen fungieren.
In Deutschland gab es den 2017 ersten politischen Beschluss zur GWÖ in der Gemeinde Wielenbach (Bayern). Zudem haben Klixbüll, Breklum und Bordelum (alle Schleswig-Holstein) den Bilanzierungsprozess 2017 bzw. 2018 begonnen.
Als eine der ersten Kommunen hat die Stadt Stuttgart zwei Eigenbetriebe gemeinwohlbilanziert und seit 2018 zusätzlich ein städtisches Programm aufgelegt, um lokale Unternehmen für eine Gemeinwohl-Bilanzierung zu gewinnen.
In Erlangen wird der Entwässerungsbetrieb 2021 erstmalig statt des bisherigen Umweltberichts einen Nachhaltigkeitsbericht auf Basis der Gemeinwohlökonomie-Matrix vorlegen.

 

Aus Sicht der Kämmerei bedürfte ein gegebenenfalls zu fassender Beschuss zur GWÖ bei einer Umsetzung wesentlicher personeller Ressourcen. Zudem kann er nicht nur über ein Arbeitsprogramm umgesetzt werden.
Einzelnen Dienststellen ist es unbenommen für ihre Bereiche entsprechende "Leuchtturmprojekte" zu initiieren.

 

B. Zum Finanzvolumen der städtischen Finanzanlagen und Beteiligungen sei auf den
"Jahresabschluss der Stadt Erlangen zum 31. Dezember 2019" hingewiesen,
Anhang S. 23 – S. 26, auf dem die nachfolgende Gliederung beruht.

 

 

Mio. €

Die Aktivseite der Bilanz weist zum Jahresultimo Finanzanlagen aus in Höhe von:

277

Den größten Anteil davon haben die Anteile an verbundenen Unternehmen:

237

Davon entfallen auf die GEWOBAU GmbH 173 Mio. € und auf die EStW AG
59 Mio. €. Von der Erlanger Schlachthof GmbH (5 Mio. €) hat sich die Stadt vor wenigen Monaten getrennt. Ein Divestment - also die Kapitalfreisetzung durch Veräußerung - von den vorgenannten Unternehmen steht schon aus Gründen der Daseinsvorsorge nicht zur Debatte.

 

In Abstimmung mit der ESTW AG und der GEWOBAU GmbH werden die Ausführungen der Stadtkämmerei ergänzt durch eine Stellungnahme von II/BTM aus Sicht derjenigen "Verbundenen Unternehmen" mit der größten Bedeutung für den Konzern Stadt:
Der ESTW AG kommt eine besondere Rolle zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zur Energiewende aus dem Jahr 2020 zu. Kontinuierlich investiert die ESTW in regenerative Stromerzeugungsanlagen. Die seit 2011 getätigten Investitionen führen zu einer CO2-Einsparung durch diese regenerativen Anlagen von ca. 25.000 t/Jahr. Über das Tochterunternehmen Regnitzstromverwertung AG sind die ESTW an weiteren regenerativen Projekten beteiligt. Weiterhin steigern die ESTW die Stromeigenerzeugung aus regenerativen Anlagen und Kraft-Wärme-Kopplung. Die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung im Heizkraftwerk der ESTW erspart gegenüber dem normalen Stromerzeugungsmix in Deutschland jährlich ca. 35.000 t CO2. Der eigentlich für 2021 geplante endgültige Ausstieg aus der Kohle durch die Außerbetriebnahme des Kohleblocks im Heizkraftwerk und Umrüstung auf Gasbetrieb konnte vorgezogen werden. Seit Ende März 2020 spart die ESTW mit dieser Investition sogar 40.000 t CO2 im Jahr ein. Darüber hinaus betreiben die ESTW verschiedene weitere Projekte und Maßnahmen zur Erhöhung des Klimaschutzes wie z.B. den Bau eines Blockheizkraftwerks auf dem Siemens Campus sowie den verstärkten Einsatz von gasbetriebenen Bussen im ÖPNV. Für die neu geplante City-Linie werden Elektrobusse angeschafft.

Auch beim städtischen Wohnungsbauunternehmen GEWOBAU ist das Thema Klimaschutz Bestandteil der Unternehmensstrategie. Beim Neubau wird nicht nur auf die energetische Optimierung (Energiestandard KfW-Effizienzhaus 55) geachtet, sondern z.B. auch auf Begrünungsmaßnahmen zur Regulierung des Mikroklimas und die Schaffung ausreichender Fahrradabstellplätze. Im Bestand wurden bis 2015 die Gebäude aus den 1950er und 60er Jahren saniert, seit 2016 läuft die Sanierung der Gebäude aus den 1970er und 80er Jahren. Zu den Sanierungsmaßnahmen gehören Wärmedämmung, neue Fenster mit Dreifachverglasung, Ersatz vorhandener Gaskessel durch BHKWs, Optimierung der Heizkörper und Stränge. In der Vergangenheit konnte so bereits eine CO2-Einsparung von über 50% im gesamten Unternehmen erreicht werden.

 

 

Die Ausleihungen (Restkapital zum 31.12.2019) umfassen ein Volumen von:

37

Es handelt sich dabei weitestgehend um zinsgünstige Wohnbaudarlehen
(35 Mio. €), sowie ein Darlehen an eine Immobilienverwaltungsgesellschaft für ein Innovationszentrum in Erlangen (2 Mio. €). Die Stadt beabsichtigt bei diesen Positionen kein Divestment, denn dies liefe auf eine Rückforderung der ausgereichten Darlehen hinaus.

 

 

 

 

 

Den nächstgrößeren Posten bilden die Beteiligungen:

2

1,3 Mio. € entfallen auf die KommunalBIT AöR und 0,6 Mio. € auf Mitgliedschaften in Zweckverbänden. Die Stadt betrachtet diese Beteiligungen als strategisch und beabsichtigt daher kein Divestment.

 

 

 

 

Die Position "Sondervermögen" weist die eng mit der Stadt verbundenen Eigenbetriebe aus:

0,7

Unabhängig davon, dass die Stadt nicht beabsichtigt, die bewährte Organisationsform "Eigenbetriebe" zu ändern, wäre ein Divestment schon deshalb nicht möglich, weil beide Eigenbetriebe fundamentale städtische Pflichtaufgaben erfüllen.

 

Wertpapiere des Anlagevermögens bilden nur eine sehr kleine Bilanzposition:

0,03

Disponibel im Sinne eines Di- und Re-Investments sind somit nur die gehaltenen Anteile an einem geschlossenen Immobilienfond in Höhe von 30.000 €, die die Stadt im Rahmen einer Erbschaft zugunsten der Drogen- und Suchtberatung übernommen hat. Für diese durchaus ertragreichen Investmentanteile besteht kein Markt. Die Stadt müsste sich aktiv auf die Suche nach einem potentiellen Investor begeben. Angesichts dieses Aufwands und des absehbaren Endes der Laufzeit der Gesellschaft (zum 31.12.2026) und da der Geschäftsgegenstand ein Regionalfond mit Inhalt "Wohnen" ist, wird auch bei Anlegen ethischer/sozialer Maßstäbe kein Grund für ein Divestment gesehen.

 

 

Die gegenwärtig vorhandene und aktuell zufließende Liquidität wird nicht eingesetzt, um Bestände an Wertpapiervermögen aufzubauen, sondern um die städtische Verschuldung zu senken. Dies geschieht sowohl aus wirtschaftlichen Aspekten als auch gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf die Sicherstellung der sog. "Dauernden Leistungsfähigkeit" der Stadt, die zudem als Nachhaltigkeitskriterium gelten kann. Aktuell gilt es Liquidität vorzuhalten, um auf finanzielle Folgen der Corona-Pandemie angemessen reagieren zu können.

 

 


Anlage:          Antrag der Grüne Liste Nr. 328/2020