1.
Die
neuen Mietobergrenzen werden entsprechend nachstehender Tabelle beschlossen und
gelten ab 01.12.2020.
Haushaltsgröße |
Höchstmiete 01.12.2018 -
30.11.2020 |
Höchstmiete ab 01.12.2020 in € |
1-Personen-Haushalt |
443,00 |
452,00 |
2-Personen-Haushalt |
528,00 |
539,00 |
3-Personen-Haushalt |
593,00 |
605,00 |
4-Personen-Haushalt |
698,00 |
713,00 |
5-Personen-Haushalt |
818,00 |
835,00 |
Jede weitere Person |
116,00 |
119,00 |
2.
Für
energiesanierte Wohnungen mit Vollwärmeschutz werden die festgesetzten
Obergrenzen (Bruttokaltmieten) um 5 v.H. erhöht.
Mit Wirkung vom
01.12.2018 hat die Stadt Erlangen das entsprechend den Voraussetzungen des
Bundessozialgerichts auf Basis des Erlanger Mietspiegels 2017 erstellte
schlüssige Konzept zur Ermittlung der angemessenen Bedarfe der Unterkunft und
Heizung gem. § 22 Abs. 1 SGB II
und § 35 SGB XII in
Kraft gesetzt. Mit diesem Konzept wurden die für den Bereich des Stadtgebiets
Erlangen geltenden Mietobergrenzen festgesetzt.
Die detaillierte
Darstellung der Methodik ist dem Konzept vom 01.12.2018 zu entnehmen.
Um eine
ausreichende Versorgung der Bedarfsgemeinschaften in Erlangen mit Wohnraum
zu gewährleisten,
müssen die bestehenden Mietobergrenzen regelmäßig überprüft und der
Marktentwicklung angepasst werden.
Analog zur
Fortschreibung qualifizierter Mietspiegel mittels des Verbraucherpreisindexes
gem.
§ 558d Abs. 2 BGB
wurden – im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – die
Mietobergrenzen der Stadt Erlangen fortgeschrieben.
Anlagen: Ausführungen zur Indexfortschreibung