Betreff
Fortschreibung des schlüssigen Konzepts zur Ermittlung der angemessenen Bedarfe der Unterkunft und Heizung gem. § 22 Abs. 1 SGB II und § 35 SGB XII
Vorlage
55/009/2020
Aktenzeichen
Amt 55
Art
Beschlussvorlage

1.    Die neuen Mietobergrenzen werden entsprechend nachstehender Tabelle beschlossen und gelten ab 01.12.2020.

Haushaltsgröße

Höchstmiete 01.12.2018 - 30.11.2020

Höchstmiete ab 01.12.2020 in €

1-Personen-Haushalt

443,00

452,00

2-Personen-Haushalt

528,00

539,00

3-Personen-Haushalt

593,00

605,00

4-Personen-Haushalt

698,00

713,00

5-Personen-Haushalt

818,00

835,00

Jede weitere Person

116,00

119,00

 

2.    Für energiesanierte Wohnungen mit Vollwärmeschutz werden die festgesetzten Obergrenzen (Bruttokaltmieten) um 5 v.H. erhöht.

 


Mit Wirkung vom 01.12.2018 hat die Stadt Erlangen das entsprechend den Voraussetzungen des Bundessozialgerichts auf Basis des Erlanger Mietspiegels 2017 erstellte schlüssige Konzept zur Ermittlung der angemessenen Bedarfe der Unterkunft und Heizung gem. § 22 Abs. 1 SGB II

und § 35 SGB XII in Kraft gesetzt. Mit diesem Konzept wurden die für den Bereich des Stadtgebiets Erlangen geltenden Mietobergrenzen festgesetzt.

Die detaillierte Darstellung der Methodik ist dem Konzept vom 01.12.2018 zu entnehmen.

Um eine ausreichende Versorgung der Bedarfsgemeinschaften in Erlangen mit Wohnraum

zu gewährleisten, müssen die bestehenden Mietobergrenzen regelmäßig überprüft und der Marktentwicklung angepasst werden.

Analog zur Fortschreibung qualifizierter Mietspiegel mittels des Verbraucherpreisindexes gem.

§ 558d Abs. 2 BGB wurden – im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – die Mietobergrenzen der Stadt Erlangen fortgeschrieben.

 

 

 


Anlagen: Ausführungen zur Indexfortschreibung