Das Jugendamt der Stadt Erlangen beteiligt sich am Modellprojekt Ombudsschaftswesen in Mittelfranken.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Einrichtung
einer Ombudsstelle im Rahmen der Reform des SGB VIII
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Durchführung eines Modellvorhabens
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Der
Freistaat Bayern stellt im o.g. Projektzeitraum Mittel zur Verfügung, um an
ausgewählten Modellstandorten unterschiedliche Ansätze des Ombudsschaftswesen
in Bayern zu erproben.
Diese Förderung bezieht sich auf die Personalkosten für ein Vollzeitäquivalent
pro Standort und Projekt. Die Förderhöhe beträgt max. 60.000,-€ jährlich. Die
verbleibenden Personal- und Sachkosten werden gemeinsam von den Jugendämtern in
Mittelfranken getragen.
Die Jugendämter in Mittelfranken haben sich darauf verständigt einen gemeinsamen Förderantrag einzureichen und eine Geschäftsstelle Mittelfranken für das Ombudsschaftswesen zu betreiben. Nach aktuellen Überlegungen soll diese dann in Nürnberg oder Fürth verortet sein.
Der
Fachliche Rahmen auf Grundlage des Basiskonzeptes des Bayerischen
Landesjugendhilfeausschusses für das Ombudsschaftswesen soll sein:
Ombudschaft
- als Informations- und Beratungsleistung
- als Hilfe zur Selbsthilfe
- als Beitrag zum Konfliktmanagement
- als Beitrag zum Beschwerde- und Fehlermanagement
- als Beitrag zum Qualitätsmanagement
- als Beitrag zum Schnittstellenmanagement.
Ausgenommen sind Fragestellen zum Kindergeld, bei Unterhaltsangelegenheiten, Bafög, familiengerichtliche Verfahren bei Trennung/Scheidung und Umgangsrecht, Jugendgerichtliche Verfahren und Jugendarbeit.
Im Referentenentwurf zur SGB VIII Reform ist unter § 9a eine Ombudsstelle vorgesehen. Durch die Beteiligung am Modellvorhaben, das wissenschaftlich begleitet wird, haben die Jugendämtern in Mittelfranken die Möglichkeit sich frühzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen und einen qualitativen Beitrag zu diesem Thema beizusteuern.
Die Kosten können aus dem Budget des Jugendamts finanziert werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative
Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind im Budget vorhanden
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Schreiben des Bayer.
Landesjugendamts