Betreff
Beteiligung am Projekt Ombudschaftswesen in Mittelfranken
Vorlage
51/018/2020
Aktenzeichen
IV/51/MT014
Art
Beschlussvorlage

Das Jugendamt der Stadt Erlangen beteiligt sich am Modellprojekt Ombudsschaftswesen in Mittelfranken.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Einrichtung einer Ombudsstelle im Rahmen der Reform des SGB VIII

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Durchführung eines Modellvorhabens

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Freistaat Bayern stellt im o.g. Projektzeitraum Mittel zur Verfügung, um an ausgewählten Modellstandorten unterschiedliche Ansätze des Ombudsschaftswesen in Bayern zu erproben.
Diese Förderung bezieht sich auf die Personalkosten für ein Vollzeitäquivalent pro Standort und Projekt. Die Förderhöhe beträgt max. 60.000,-€ jährlich. Die verbleibenden Personal- und Sachkosten werden gemeinsam von den Jugendämtern in Mittelfranken getragen.

 

Die Jugendämter in Mittelfranken haben sich darauf verständigt einen gemeinsamen Förderantrag einzureichen und eine Geschäftsstelle Mittelfranken für das Ombudsschaftswesen zu betreiben. Nach aktuellen Überlegungen soll diese dann in Nürnberg oder Fürth verortet sein.

 

Der Fachliche Rahmen auf Grundlage des Basiskonzeptes des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses für das Ombudsschaftswesen soll sein:

Ombudschaft
- als Informations- und Beratungsleistung

- als Hilfe zur Selbsthilfe

- als Beitrag zum Konfliktmanagement

- als Beitrag zum Beschwerde- und Fehlermanagement

- als Beitrag zum Qualitätsmanagement

- als Beitrag zum Schnittstellenmanagement.

Ausgenommen sind Fragestellen zum Kindergeld, bei Unterhaltsangelegenheiten, Bafög, familiengerichtliche Verfahren bei Trennung/Scheidung und Umgangsrecht, Jugendgerichtliche Verfahren und Jugendarbeit.

 

Im Referentenentwurf zur SGB VIII Reform ist unter § 9a eine Ombudsstelle vorgesehen. Durch die Beteiligung am Modellvorhaben, das wissenschaftlich begleitet wird, haben die Jugendämtern in Mittelfranken die Möglichkeit sich frühzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen und einen qualitativen Beitrag zu diesem Thema beizusteuern.

 

Die Kosten können aus dem Budget des Jugendamts finanziert werden.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind im Budget vorhanden        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

 

Schreiben des Bayer. Landesjugendamts