Der Ortsbeirat Hüttendorf stellte am 10.09.2020 einen Antrag
auf fest installierte Bewegungs-/Fitnessgeräte am Standort „Bolzplatz am
Kanal/Talblick. Die Verwaltung wird den Standort Hüttendorf als einen möglichen
Standort in die Standortsuche und Bewertung miteinbeziehen.
Der Antrag des Ortsbeirates Hüttendorf gilt somit als bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Thematik Sport im öffentlichen Raum ist im Rahmen der Sportentwicklungsplanung ein wichtiger Baustein, um Sport und Bewegung außerhalb des organisierten Sports anzubieten. Daher strebt das Amt für Sport und Gesundheitsförderung an, weitere Bewegungsmöglichkeiten wie Fitnessparcours im Stadtgebiet zu verwirklichen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Das Amt für Sport und Gesundheitsförderung beabsichtigt im Jahr 2021 einen neuen öffentlichen und frei zugänglichen Bewegungs-/Fitnessparcours zu bauen. Hier kommt das Amt dem Ziel aus der Sportentwicklungsplanung nach, wohnortnahe Angebote zum Sporttreiben und Bewegen im Freien für eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen. Noch offen dabei sind die Standortsuche und die Konzepterstellung.
Momentan entwickelt Amt 52 Standortkriterien, anhand derer zukünftig verschiedene Standorte bewertet werden können. Dieser Kriterienkatalog soll dabei helfen die Standortwahl zu erleichtern und transparenter zu machen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Das Amt für Sport und Gesundheitsförderung wird Hüttendorf als einen möglichen Standort in die Standortsuche und Bewertung vorschlagen. Die Standortanalyse erfolgt gemeinsam durch das Amt für Sport und Gesundheitsförderung, das Stadtplanungsamt sowie das Amt für Soziokultur (Abteilung Kinder und Jugendkultur). Vorschläge und Stellungnahmen aus der Arbeitsgruppe „Sport im öffentlichen Raum“ gehen in diesen Prozess ein.
Ob bereits im Jahr 2021 ein Fitnessparcours in Hüttendorf entsteht oder ob ein anderer Standort besser geeignet ist (begründet anhand der Standortkriterien), wird die zu erstellende Auswertung ergeben.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
X nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz
handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem
Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung
zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
X sind nicht vorhanden.