Betreff
Haushalt 2021:
Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 313/2020
"Reduzierung des MIV in der Gesamtstadt und Stärkung des Umweltverbundes"
Vorlage
613/046/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung unter Pkt. II der Begründung wird zur Kenntnis genommen.

Der Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 313/2020 vom 13.10.2020 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Grüne Liste Stadtratsfraktion beantragt folgende Ergänzung zum „Übergeordnete(n) strategische(n) Ziel Klimaschutz““ im Arbeitsprogramm von Amt 61: „Massive Reduzierung des MIV in der Gesamtstadt und Stärkung des Umweltverbundes, besonders des Fahrrad- und Fußverkehrs sowie autofreie Innenstadt bis 2025 als zentrale Maßnahmen für den kommunalen Klimaschutz in Erlangen“.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Arbeitsprogramm von Amt 61 ist unter „Standardaufgaben“ der Abteilung Verkehrsplanung 613 die sukzessive Planung und Umsetzung der konkreten Maßnahmen aus dem Verkehrsentwicklungsplan vorgesehen. Eines der wichtigsten Ziele des „Verkehrs- und Mobilitätsplan Erlangen 2030 (VEP)“ ist bekanntlich die Stärkung des Umweltverbundes (d.h. Fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV) mit einem umfassenden Maßnahmenpaket für alle Verkehrsarten. Insbesondere die Innenstadt soll hierbei vom Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen und von Langzeitparkern im Ruhenden Verkehr entlastet werden. Der vom Stadtrat zu beschließende VEP beinhaltet daher bereits die beantragte Ergänzung als langfristige Standardaufgabe von Amt 61, die in Form zahlreicher konkreter Maßnahmen auch entsprechende Personalressourcen und Finanzmittel in der Stadtverwaltung für viele Jahre binden wird.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die im Antrag genannte Zielsetzung zur Reduzierung des MIV in der Gesamtstadt und Stärkung des Umweltverbundes ist folglich bereits als Standardaufgabe im Arbeitsprogramm enthalten, kann aber bei den „Übergeordnete(n) strategische(n) Ziel Klimaschutz““ zur Verdeutlichung ergänzt werden. Eine autofreie Innenstadt widerspricht jedoch den Zielen des VEP, da die Erschließung für Ziel- und Quellverkehr (z.B. Bewohner, Universitätsklinikum, Kurzzeitparker des Einzelhandels etc.) weiterhin gewährleistet sein soll. Der Kraftfahrzeugverkehr soll aber in der Innenstadt deutlich reduziert werden und die Fußgängerzone ausgebaut bzw. Straßen in verkehrsberuhigte Bereiche mit erhöhter Aufenthaltsqualität umgebaut werden. Das Ziel einer autofreien Innenstadt bis 2025 kann folglich nicht im Arbeitsprogramm übernommen werden, sondern müsste in „deutliche Reduzierung des MIV in der Innenstadt bis 2025“ umformuliert werden.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:
Anlage 1: Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 313/2020