Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 313/2020
"Reduzierung des MIV in der Gesamtstadt und Stärkung des Umweltverbundes"
Der Sachbericht der Verwaltung unter Pkt. II der Begründung
wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 313/2020 vom 13.10.2020 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Grüne Liste Stadtratsfraktion beantragt folgende Ergänzung zum „Übergeordnete(n) strategische(n) Ziel Klimaschutz““ im Arbeitsprogramm von Amt 61: „Massive Reduzierung des MIV in der Gesamtstadt und Stärkung des Umweltverbundes, besonders des Fahrrad- und Fußverkehrs sowie autofreie Innenstadt bis 2025 als zentrale Maßnahmen für den kommunalen Klimaschutz in Erlangen“.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Im Arbeitsprogramm von Amt 61 ist unter „Standardaufgaben“ der Abteilung Verkehrsplanung 613 die sukzessive Planung und Umsetzung der konkreten Maßnahmen aus dem Verkehrsentwicklungsplan vorgesehen. Eines der wichtigsten Ziele des „Verkehrs- und Mobilitätsplan Erlangen 2030 (VEP)“ ist bekanntlich die Stärkung des Umweltverbundes (d.h. Fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV) mit einem umfassenden Maßnahmenpaket für alle Verkehrsarten. Insbesondere die Innenstadt soll hierbei vom Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen und von Langzeitparkern im Ruhenden Verkehr entlastet werden. Der vom Stadtrat zu beschließende VEP beinhaltet daher bereits die beantragte Ergänzung als langfristige Standardaufgabe von Amt 61, die in Form zahlreicher konkreter Maßnahmen auch entsprechende Personalressourcen und Finanzmittel in der Stadtverwaltung für viele Jahre binden wird.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die im Antrag genannte Zielsetzung zur Reduzierung des MIV in der Gesamtstadt und Stärkung des Umweltverbundes ist folglich bereits als Standardaufgabe im Arbeitsprogramm enthalten, kann aber bei den „Übergeordnete(n) strategische(n) Ziel Klimaschutz““ zur Verdeutlichung ergänzt werden. Eine autofreie Innenstadt widerspricht jedoch den Zielen des VEP, da die Erschließung für Ziel- und Quellverkehr (z.B. Bewohner, Universitätsklinikum, Kurzzeitparker des Einzelhandels etc.) weiterhin gewährleistet sein soll. Der Kraftfahrzeugverkehr soll aber in der Innenstadt deutlich reduziert werden und die Fußgängerzone ausgebaut bzw. Straßen in verkehrsberuhigte Bereiche mit erhöhter Aufenthaltsqualität umgebaut werden. Das Ziel einer autofreien Innenstadt bis 2025 kann folglich nicht im Arbeitsprogramm übernommen werden, sondern müsste in „deutliche Reduzierung des MIV in der Innenstadt bis 2025“ umformuliert werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 313/2020