Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 335/2020
"Streichung klimaschädlicher Infrastrukturentwicklungen"
Der Sachbericht der Verwaltung unter Pkt. II der Begründung
wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 335/2020 vom 13.10.2020 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Grüne Liste Stadtratsfraktion beantragt im Arbeitsprogramm von Amt 61 die Streichung der Ziele „Vorbereitende Untersuchungen Gewerbegebiet Tennenlohe“ und „Ortsumfahrung Eltersdorf“. Stattdessen soll ergänzt werden: „Zur Verkehrsberuhigung auf der Eltersdorfer Hauptstraße (Eltersdorfer Straße) wird ein umfassendes Lösungskonzept erarbeitet, wie der MIV-Durchgangsverkehr in Eltersdorf reduziert werden kann. Dieses beinhaltet nicht den Bau neuer klimaschädlicher Infrastruktur wie z. B. den Bau einer Ortsumgehung.“
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Verwaltung wurde vom Stadtrat beauftragt, das Planfeststellungsverfahren für die OU Eltersdorf durchzuführen, um das notwendige Baurecht als Voraussetzung für die Projektübernahme und Umsetzung durch die Staatliche Straßenbauverwaltung zu schaffen.
Ebenso hat die Verwaltung den Auftrag aus den Gremien des Stadtrates zur Durchführung der „Vorbereitende Untersuchungen Gewerbegebiet Tennenlohe“ erhalten. Diese haben weniger die Schaffung neuer Infrastrukturen zum Gegenstand als vielmehr stadtplanerische Überlegungen zur möglichen Qualifizierung eines bestehenden Gewerbegebietes und der Mobilisierung von bestehenden gewerblichen Baugrundstücken.
Das Arbeitsprogramm von Amt 61 übernimmt folglich die Aufträge, wie sie der Verwaltung vom Stadtrat übertragen wurden.
Unabhängig davon ist es Ziel des Amtes für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, Verkehrssicherheit und Stärkung des Umweltverbundes zu schaffen. Bezogen auf die Ortsdurchfahrt von Eltersdorf betrifft dies derzeit die Umgestaltung des Egidienplatzes, aber auch die angestrebte Umwidmung der derzeitigen Staatsstraße Eltersdorfer Straße als Voraussetzung für genehmigungsfähige Änderungen verkehrsrechtliche und infrastrukturelle Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Verbesserung der Aufenthaltsqualität.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Das Arbeitsprogramm von Amt 61 entspricht den Aufträgen des Stadtrates an die Verwaltung. Voraussetzung für die beantragten Änderungen im Arbeitsprogramm wäre folglich eine Änderung der Beschlüsse aus UVPA und Stadtrat.
Unabhängig davon sind richtlinienkonforme verkehrliche Änderungen in der Ortsdurchfahrt von Eltersdorf nur möglich, wenn dieser Straßenabschnitt im übergeordneten Straßennetz nicht mehr als Ortsdurchfahrt einer Staatsstraße klassifiziert wäre. Hierzu ist die im Rahmen der Ortsumgehung Eltersdorf vorgesehene Änderung des Staatsstraßennetzes notwendig.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 335/2020