Der Zuschuss für den gVe soll ab 2022 dauerhaft auf
350.000,- € erhöht werden vorbehaltlich eines Berichts des gVe zur finanziellen
Situation und der Darstellung der vorhandenen Rücklagen im Laufe des Jahres
2021.
Der Antrag der CSU-Fraktion Nr. 349/2020 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Verein gVe soll für die Buchungen für die Konzertsaison 2021/2022 Planungssicherheit erlangen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bis 2018 erhielt der Verein einen Zuschuss in Höhe von 97.300,- € aus dem städtischen Haushalt. Hinzu kommt regelmäßig ein Zuschuss in Höhe von 140.000,- €, der durch Dritte ausgereicht wird.
Der Verein hatte 2018 eine - ausdrücklich auf 3 Jahre befristete - Zuschusserhöhung in Höhe von 165.000,- € jährlich beantragt. Die zeitlich befristete Zuschusserhöhung sollte laut gVe eine Anschubfinanzierung zur Attraktivitätssteigerung des Programms und zur Modernisierung des Vereins sein. Nach Umsetzung aller geplanter Maßnahmen sollte „der modernisierte Verein und sein Programm in drei Jahren so attraktiv geworden sein, dass er durch Steigerung der Besucherzahlen und Einnahmen aus Sponsoring den notwendigen Etat in Zukunft selbst erwirtschaften kann.“
Der Zuschuss wurde daraufhin befristet bis einschließlich der Konzertsaison 2021/2022 von 97.300,- € auf 262.300,- € erhöht und sollte danach wieder auf die ursprüngliche Förderung in Höhe von 97.300,- € gesenkt werden.
Durch die nun beantragte
Zuschusserhöhung erhöht sich der Zuschuss dauerhaft um
252.700,- € auf dann 350.000,- €. Der Zuschuss in Höhe von 140.000,- €, der
durch Dritte
ausgereicht wird, bleibt davon unberührt.
3. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag der CSU-Fraktion Nr. 349/2020