Betreff
Antrag 299/2020 der Klimaliste Erlangen: Haushalt 2021: Änderung des Arbeitsprogramms des Amts 66 / Tiefbauamts: Hinzufügen von „Planung und Koordination des Ausbaus der Ladeinfrastruktur“
Vorlage
613/044/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Ausführungen zum weiteren Vorgehen beim Ladesäulenausbau für Elektro-Fahrzeuge werden zur Kenntnis genommen.

      2.     Der Antrag 299/2020 der Klimaliste vom 12.10.2020 ist damit abschließend bearbeitet. 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Antrag 299/2020 beantragt die Klimaliste Erlangen, den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Erlangen voranzutreiben. Dafür soll das Arbeitsprogramm des Tiefbauamts entsprechend angepasst werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Mit dem Beschluss 613/020/2020 wurde das weitere Vorgehen in Bezug auf den Ladeinfrastrukturausbau festgelegt. Die ESTW und die Stadtverwaltung haben dabei gemeinsam den Ausbau von 23 öffentlich zugänglichen Ladesäulen bzw. 45 Ladepunkten geplant (vgl. Anlage 2). Diese sollen bis 2022 im Erlanger Stadtgebiet errichtet werden. Die Verwaltung sowie die ESTW orientieren sich beim Ladesäulenausbau an diesem Beschluss.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Das geschilderte Vorgehen bis zum Jahr 2022 soll weiterverfolgt werden. Die Stadtverwaltung sowie die ESTW führen die gemeinsam entwickelte Planung zum Ladeinfrastrukturausbau fort. Dementsprechend ist das Tiefbauamt bereits bei dem Ausbau der Ladeinfrastruktur eingebunden. Eine Anpassung des Arbeitsprogrammes ist aufgrund dessen nicht erforderlich. Auf der Grundlage der Anlage 2 wird der weitere Ausbau von Ladesäulen nach 2022 von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den ESTW weiter geplant. Die Verwaltung wird den Ausschuss auch künftig über den Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur sowie die Nutzungsauslastung informieren.

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Antrag 299/2020 der Klimaliste Erlangen

Anlage 2: Planung Ladesäulenausbau Erlanger Stadtwerke