Betreff
Haushalt 2021:
Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 322/2020
"Fokus Umweltverbund in bereits beschlossenen Projekten"
Vorlage
613/042/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Eine Veränderung bzw. Erweiterung des Arbeitsprogrammes von Amt 61 ist nicht erforderlich.
  2. Der Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 322/2020 vom 13.10.2020 ist damit bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Grüne Liste Stadtratsfraktion beantragt mehrere Änderungen bzw. Ergänzungen von bereits beschlossenen Projekten, die im ersten Arbeitsschritt von der Abteilung Verkehrsplanung bearbeitet werden müssen. Dies betrifft insbesondere eine schnellere und umfassendere Bearbeitung mit dem Fokus, den Umweltverbund zu stärken.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zahlreiche Maßnahmen aus dem Verkehrs- und Mobilitätsplan 2030 der Stadt Erlangen sowie weitere beschlossene und zwischenzeitlich durch diverse zusätzliche Projekte ergänzten Aufträge an die Verwaltung befinden sich in der Planung, in der Umsetzung oder wurden bereits umgesetzt. Demnach finden die beantragten Ergänzungen bereits Berücksichtigung im laufenden Planungsprozess. Siehe hierzu unter anderem:

 

-       Planung von Fahrradstraßen: siehe Mitteilung zur Kenntnis 613/323/2020 – Projektvorschlag der Stadt Erlangen im Rahmen des Förderaufrufes Klimaschutz durch Radverkehr durch das BMU, der unter anderem die Umsetzung des Leitfadens zur einheitlichen Gestaltung von Fahrradstraßen enthält. Die Verwaltung befindet sich in intensiver Abstimmung mit dem Projektträger.

-       Radschnellverbindungen: siehe Mitteilung zur Kenntnis 613/034/2020 –Planungsvereinbarung Radschnellverbindung Erlangen-Fürth

-       Entwicklung und Verfolgen eines Verkehrskonzepts zur Reduzierung des MIV in der Gesamtstadt sowie Parkraumkonzept Innenstadt: Es wird bereits durch zahlreiche laufende Maßnahmen das Ziel verfolgt, den Umweltverbund zu stärken und den MIV zu reduzieren. Als zwei wichtige Maßnahmen sind das Parkraumkonzept Innenstadt (siehe Beschluss 613/002/2020) sowie die Einführung der Klinik-/City-Linie (siehe Beschluss 613/004/2020) zu nennen.

 

Bereits diese anfallenden und laufenden Projekte sind mit den derzeit vorhandenen Personalressourcen schwer zu bewältigen. Eine weitere inhaltliche und zeitliche Verdichtung dieser Projekte, die hier insbesondere die Abteilungen Verkehrsplanung bzw. Straßenverkehr und Baustellen innerhalb von Amt 61 betreffen, sind mit den derzeit vorhandenen Personalressourcen nicht mehr zu bewältigen und können daher nur mit einer deutlichen Verstärkung durch Fachkräfte in der Verwaltung gemeistert werden. 

 

Die Stärkung des Umweltverbundes, d. h. die deutliche Veränderung des Verkehrsverhaltens insbesondere bei den Nutzenden des Kraftfahrzeugverkehrs, erfordert hierbei neben einem verbesserten ÖPNV-Angebot und dem Ausbau der Infrastruktur auch kontinuierliche Maßnahmen aus dem Mobilitätsmanagement sowie zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Derzeit befindet sich der Abschlussbericht des Verkehrs- und Mobilitätsplanes 2030 der Stadt Erlangen in einer Kurz- und einer Langfassung in Bearbeitung. Ein Stadtratsbeschluss des darin enthaltenen Verkehrskonzepts mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Stärkung des Umweltverbundes, das sich z. T. schon in Umsetzung befindet, ist im ersten Quartal 2021 vorgesehen.

Insbesondere die erforderliche Einbindung von Politik und Bürgerschaft bei der Konkretisierung und Umsetzung von Maßnahmen wird den Bedarf von Personalressourcen innerhalb der Verwaltung gegenüber der bisherigen Konzepterstellung und Maßnahmenumsetzung nochmals deutlich erhöhen. Die Anforderungen an Zeitplan und Umfang der Maßnahmen sind durch die Auswirkungen des im Jahr 2019 ausgerufenen Klimanotstand durch den Stadtrat zusätzlich deutlich gestiegen (vgl. 13/313/2019).

Die Verwaltung geht allgemein davon aus, dass neben finanziellen Mitteln für Planung und Umsetzung der Maßnahmen aus dem Verkehrsentwicklungs- und eine adäquate Personalausstattung im technischen Bereich zur Verfügung gestellt wird. Gleiches gilt für die finanziellen und personellen Kapazitäten für die zwingend notwendige Öffentlichkeitsarbeit.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:
Anlage 1: Antrag der Grüne Liste Stadtratsfraktion Nr. 322/2020