1. Die Subbudgets der Schulen werden für das Schuljahr
2020/2021 einmalig um 1 € pro
Schüler*in angehoben.
2. Das Budget des Schulverwaltungsamts wird zur Deckung dieser zusätzlichen
Kosten in Höhe
von 15.500 € erhöht.
3. Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. 232/2020 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen
erzielt werden?)
Die Erlanger Schulen sind verpflichtet, die in den staatlichen Hygienekonzepten vorgegebenen coronabedingt besonderen Rahmenbedingungen umzusetzen. Die zusätzlichen Budgetausgaben für Hygienemaßnahmen waren im Schuljahr 2019/2020 durch Einsparungen aufgrund der befristeten Schulschließungen weitestgehend kompensierbar.
Auch im Schuljahr 2020/2021 sind pandemiebedingt erhöhte Ausgaben der Schulen für Hygienemaßnahmen etc. zu erwarten, Einsparungen im Gegenzug jedoch nicht absehbar. Insbesondere Schulschließungen werden im vorangegangenen Ausmaß mit größter Wahrscheinlichkeit nicht stattfinden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse
bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zur Finanzierung der pandemiebedingten Mehrkosten für Hygienemaßnahmen an
Schulen werden die Subbudgets der Schulen unter dem Vorbehalt der Einstellung
der hierfür notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 15.500 € in das
Budget des Schulverwaltungsamts einmalig um 1 € pro Schüler*in erhöht.
Das Schulverwaltungsamt begrüßt insofern den Antrag der SPD-Fraktion vom
08.10.2020 (232/2020) und schließt sich diesem an.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die zusätzlichen Mittel werden im Rahmen der Subbudgetzuweisung für 2021 an die Schulen verteilt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
15.500 € |
bei Sachkonto: 527121 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlage:
Antrag der SPD-Fraktion vom 08.10.2020