Betreff
Haushalt 2021: Antrag zum Arbeitsprogramm des Schulverwaltungsamtes; Antrag der SPD-Fraktion Nr. 232/2020 vom 08.10.2020 - Erhöhung der Subbudgets der Schulen
Vorlage
40/022/2020
Aktenzeichen
IV/40-2
Art
Beschlussvorlage

1. Die Subbudgets der Schulen werden für das Schuljahr 2020/2021 einmalig um 1 € pro
    Schüler*in angehoben.
2. Das Budget des Schulverwaltungsamts wird zur Deckung dieser zusätzlichen Kosten in Höhe
    von 15.500 € erhöht.

3. Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. 232/2020 ist damit bearbeitet. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Die Erlanger Schulen sind verpflichtet, die in den staatlichen Hygienekonzepten vorgegebenen coronabedingt besonderen Rahmenbedingungen umzusetzen. Die zusätzlichen Budgetausgaben für Hygienemaßnahmen waren im Schuljahr 2019/2020 durch Einsparungen aufgrund der befristeten Schulschließungen weitestgehend kompensierbar.

      Auch im Schuljahr 2020/2021 sind pandemiebedingt erhöhte Ausgaben der Schulen für Hygienemaßnahmen etc. zu erwarten, Einsparungen im Gegenzug jedoch nicht absehbar. Insbesondere Schulschließungen werden im vorangegangenen Ausmaß mit größter Wahrscheinlichkeit nicht stattfinden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zur Finanzierung der pandemiebedingten Mehrkosten für Hygienemaßnahmen an Schulen werden die Subbudgets der Schulen unter dem Vorbehalt der Einstellung der hierfür notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 15.500 € in das Budget des Schulverwaltungsamts einmalig um 1 € pro Schüler*in erhöht. 

Das Schulverwaltungsamt begrüßt insofern den Antrag der SPD-Fraktion vom 08.10.2020 (232/2020) und schließt sich diesem an.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Die zusätzlichen Mittel werden im Rahmen der Subbudgetzuweisung für 2021 an die Schulen verteilt.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

15.500 €

bei Sachkonto: 527121

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlage:
Antrag der SPD-Fraktion vom 08.10.2020