Betreff
Fraktionsantrag 259/2020 der SPD-Fraktion vom 08.10.2020: Antrag zum Arbeitsprogramm von Amt 61, Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Stadt: Sitzgelegenheiten für verschiedene Bedürfnisse sowie mobile Sitzgelegenheiten
Vorlage
610.3/014/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, eine temporäre Online-Plattform für Standortvorschläge für Sitzbänke zu erstellen, die Ergebnisse auszuwerten und eine Planung samt Kostenschätzung zu erstellen.
Der Fraktionsantrag 259/2020 „Antrag zum Arbeitsprogramm von Amt 61, Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Stadt: Sitzgelegenheiten für verschiedene Bedürfnisse sowie mobile Sitzgelegenheiten“ der SPD Fraktion vom 08.10.2020 gilt als bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Die SPD Fraktion beantragt, dass:

-       die Verwaltung, analog zur online Standortabfrage für Fahrradbügel, eine interaktive Internetseite einrichtet, auf welcher die Bürger*innen Vorschläge eintragen können, wo im Stadtgebiet neue Standorte für Sitzbänke (auch seniorengerechte Sitzbänke) entstehen sollen.

-       die Verwaltung im Anschluss eine Planung erarbeitet und den benötigten Finanzmittelbedarf darstellt. In die Überlegungen soll auch die Möglichkeit von alternativen Sitzmöglichkeiten (z.B. mobile Bänke und Einzel-Sitzmöbel) einbezogen werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Die Verwaltung erstellt, analog zur Internetseite für die Standortvorschläge für Fahrradanlehnbügel, eine temporäre Onlineplattform (für zwei Monate), welche Bürger*innen die Möglichkeit bietet, Standorte für Sitzmöglichkeiten vorzuschlagen. Anhand der Ergebnisse erstellt die Verwaltung eine Planung inklusive Kostenschätzung. Die aufgezeigte Leistung kann ohne zusätzliche Finanzmittel erbracht werden.

 

        Hinweis zur Umsetzung:

        Um kontinuierlich Verbesserungen zu erreichen, sollte die HH-Stelle für Stadtmöblierung bei Amt 66 dauerhaft besser ausgestattet werden. Der Haushaltsentwurf für 2021 sieht derzeit lediglich 25.000 € für die stadtweite Stadtmöblierung vor. In den Folgejahren ist der Ansatz 0 €.

 

        Zur Einordnung: Projekte aus dem Jahr 2020 zeigen, dass beim Einbau einer Standardsitzbank (z.B. Fa. Hygrocare; Modell Comba) mit Kosten von min. ca. 3.000 € brutto zu rechnen ist. Das heißt mit dem derzeitigen HH-Ansatz können in 2021 lediglich acht Sitzbänke realisiert werden. Häufig im Umfeld angeordnete Abfallbehälter sind hierbei noch nicht berücksichtigt. Um Maßnahmen im wahrnehmbaren Umfang umsetzen zu können, ist ein Betrag von 100.000€/Jahr anzusetzen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Die Verwaltung erarbeitet eine temporäre Onlineplattform, welche den Bürger*innen die Möglichkeit bietet, Standortvorschläge für Bänke einzutragen. Anschließend wird das Projekt in der Öffentlichkeit bekannt gemacht und die Internetseite für einen begrenzten Zeitraum (zwei Monate) für Vorschläge freigegeben. Anschließend werden die Ergebnisse gesichtet und ausgewertet. Anhand der Resultate erstellt die Verwaltung eine Planung mit geeigneten Standorten für Sitzgelegenheiten und legt diese samt Kostenschätzung dem UVPA vor.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Fraktionsantrag 259/2020 der SPD-Fraktion_2020-10-08