Antrag der Klimaliste Nr. 298/2020
"Planung von Freiflächenphotovoltaikanlagen"
Antrag der SPD Stadtratsfraktion Nr. 165/2020
Gemeinsamer Antrag der Klimaliste sowie der Stadtratsfraktionen Grüne Liste, SPD und ÖDP Nr. 182/2020
Der Sachbericht der Verwaltung unter Pkt. II der Begründung
wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag der Klimaliste Nr. 298/2020 vom 12.10.2020 ist damit ebenso bearbeitet wie der Antrag der SPD Stadtratsfraktion Nr. 165/2020 vom 24.08.2020 und der gemeinsame Antrag der Klimaliste sowie der Stadtratsfraktionen von Grüner Liste, SPD und ÖDP Nr. 182/2020 vom 18.09.2020.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Schaffung des erforderlichen Bauplanungsrechts, d.h. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan und insbesondere die Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen, ist losgelöst
· von der Initiierung solcher Projekte für konkrete Flächen, die teilweise im IKSK bereits benannt sind,
· der Prüfung der jeweiligen Flächen auf ihre Eignung und
· der Mitwirkungsbereitschaft der jeweiligen Grundstückseigentümer
nicht zielführend.
Teilweise sind die in Rede stehenden Flächen wie die erwähnten Flächen am Autobahnkreuz Fürth / Erlangen dem Zugriff der kommunalen Bebauungsplanung gem. § 38 BauGB als bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung entzogen.
Sobald die Erforderlichkeit von Bauleitplänen und soweit der erforderliche personelle und finanzielle Ressourcenbedarf in den kommenden Jahren absehbar sein werden wird, wird das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung dies im Arbeitsprogramm berücksichtigen bzw. die ggf. hierfür erforderlichen zusätzlichen personellen Ressourcen beantragen und die erforderlichen Haushaltsmittel jeweils anmelden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Antrag der Klimaliste Nr.
298/2020
Antrag der SPD Stadtratsfraktion Nr. 165/2020
Gemeinsamer Antrag der Klimaliste sowie der Fraktionen Grüne Liste, SPD und ÖDP
Nr. 182/2020