Betreff
Haushalt 2021:
Antrag der Klimaliste Nr. 298/2020
"Planung von Freiflächenphotovoltaikanlagen"
Antrag der SPD Stadtratsfraktion Nr. 165/2020
Gemeinsamer Antrag der Klimaliste sowie der Stadtratsfraktionen Grüne Liste, SPD und ÖDP Nr. 182/2020
Vorlage
611/019/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung unter Pkt. II der Begründung wird zur Kenntnis genommen.

Der Antrag der Klimaliste Nr. 298/2020 vom 12.10.2020 ist damit ebenso bearbeitet wie der Antrag der SPD Stadtratsfraktion Nr. 165/2020 vom 24.08.2020 und der gemeinsame Antrag der Klimaliste sowie der Stadtratsfraktionen von Grüner Liste, SPD und ÖDP Nr. 182/2020 vom 18.09.2020.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Schaffung des erforderlichen Bauplanungsrechts, d.h. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan und insbesondere die Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen, ist losgelöst

·         von der Initiierung solcher Projekte für konkrete Flächen, die teilweise im IKSK bereits benannt sind,

·         der Prüfung der jeweiligen Flächen auf ihre Eignung und

·         der Mitwirkungsbereitschaft der jeweiligen Grundstückseigentümer

nicht zielführend.

Teilweise sind die in Rede stehenden Flächen wie die erwähnten Flächen am Autobahnkreuz Fürth / Erlangen dem Zugriff der kommunalen Bebauungsplanung gem. § 38 BauGB als bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung entzogen.

Sobald die Erforderlichkeit von Bauleitplänen und soweit der erforderliche personelle und finanzielle Ressourcenbedarf in den kommenden Jahren absehbar sein werden wird, wird das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung dies im Arbeitsprogramm berücksichtigen bzw. die ggf. hierfür erforderlichen zusätzlichen personellen Ressourcen beantragen und die erforderlichen Haushaltsmittel jeweils anmelden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       
Antrag der Klimaliste Nr. 298/2020
Antrag der SPD Stadtratsfraktion Nr. 165/2020
Gemeinsamer Antrag der Klimaliste sowie der Fraktionen Grüne Liste, SPD und ÖDP Nr. 182/2020