Betreff
Haushalt 2021: Antrag zum Arbeitsprogramm des Amtes 24 (GME); Maximale Nutzung städtischer Gebäude für Photovoltaik
Vorlage
242/046/2020
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, die größten Flächenpotentiale zur Nachrüstung von Photovoltaik an Gebäuden zu eruieren, auf Eignung zu prüfen und aufzuzeigen, welcher Ressourcenbedarf zur Umsetzung notwendig wird und diesen für die Haushaltsjahre 2021ff. anzumelden.

 

Der Fraktionsantrag Nr. 222/2020 der SPD-Fraktion vom 08.10.2020 sowie der Antrag Nr. 207/2020 der Klimaliste vom 07.10.2020 sind damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Die städtischen Gebäude sollen mit der maximal sinnvollen Fläche mit Photovoltaikanlagen versehen werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Einige städtische Dächer sind heute entweder mit stadteigenen PV-Anlagen belegt, oder über ein Mietmodell an externe Anlagenbetreiber vergeben. Sehr gut geeignete Flächen - primär mit Südausrichtung - sind daher bereits in Nutzung. Weitere Potentialflächen sind größtenteils bekannt, müssen jedoch in Bezug auf heutige Bedingungen für die Installation von PV-Anlagen geprüft werden. Hierzu zählen v.a. Ausrichtung, Verschattung, Denkmalschutz, aber auch baulich technische Bedingungen wie Statik, Leitungsführung, vorhandene/notwenige Sekuranten und der Zustand der Dachflächen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Ohne personelle Verstärkung kann weder eine vollständige Prioritätenliste mit ihren Anforderungen, noch die Realisierung der dann zu bauenden Anlagen in dem lt.  Antrag vorgesehenen Umfang von 300.000 EUR p.a. geleistet werden. Dies ist auch nicht möglich, wenn die Planungsaufgaben an Externe vergeben werden, da z.B. gerade bei der Bestandsprüfung eine Vielzahl an Koordinierungsaufgaben durch das ortskundige Unterhaltspersonal im techn. Gebäudemanagement geleistet werden muss.

 

        Zur Gesamtkoordination der PV-Thematik und Umsetzung von Maßnahmen bedarf es daher mind. die zusätzliche Personalressource eines Elektroingenieurs.

       

        Es wird daher empfohlen, zunächst die größten Potentialflächen zu ermitteln und diese nach Integration der zusätzlichen VZÄ (E-Ing.) umzusetzen. Bis dahin ist die Ausstattung der IP.-Nr. 561.400 „Errichtung Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden“ in Höhe von max. 100.000 EUR ausreichend.

 

        Ebenfalls zu berücksichtigen gilt es, wie mit den Bestandsanlagen auf vermieteten Dächern nach Ende der Vertragslaufzeit (die jetzt in den nächsten Jahren anstehen) umgegangen wird. Hier müssen vor Vertragsablauf z.B. die Dächer auf mögliche Sanierungsnotwendigkeit untersucht werden, um festlegen zu können, wie mit den Anlagen umzugehen ist. Bei nicht notwendigem Rückbau sind aber auch potentielle Zahlungen der Betreiber der Anlagen an die Stadt (z.B. für ersparten Rückbau) zu errechnen. Dies wird auch nur mit zusätzlichem Personalaufwand möglich sein.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

max. 70.000 €

bei IPNr.: 561.400

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

1 VZÄ Elektroingenieur

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr. 561.400, in Höhe von 30.000 EUR

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Antrag Nr. 222/2020

                               Antrag Nr. 207/2020