Die Verwaltung soll eine Agentur beauftragen, die eine
Kampagne für mehr Miteinander im Straßenverkehr entwickelt und umsetzt.
Der Antrag Nr. 339/2020 der CSU-Fraktion ist hiermit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Beachtung
der Verkehrsrechtlichen Regeln hat in den vergangenen Jahren nachgelassen.
Insofern kann eine solche Kampagne, die insbesondere auf die Befolgung § 1 StVO
(ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht) abzielt, die Verkehrssicherheit
und das Miteinander im Straßenverkehr erhöhen.
Es wird eine großangelegte Kampagne für erforderlich gehalten, damit möglichst
viele Verkehrsteilnehmer erreicht werden und eine hohe Aufmerksamkeit erzeugt
wird.
Mögliche Inhalte einer solchen Kampagne könnten beispielsweise Aktionen zur
Sichtbarkeit im Verkehr, Aufklärungsarbeit über Abstandsregeln (Bewusstsein
schaffen für Seitenabstände) oder ähnliches sein
Für eine solche Kampagne sind in Amt 61 lediglich die rechtlichen Kenntnisse
vorhanden.
Es sind weder das Wissen um die Umsetzung der Kampagne noch die personellen
Kapazitäten vorhanden.
Amt 61 kann die Kampagne mit den vorhandenen personellen Kapazitäten weder
ausschreiben noch begleiten. Hierzu sind Stellenanteile von 0,25 VZÄ zusätzlich
notwendig.
Nach Ende der Kampagne können diese Stellenanteile zur Unterstützung der
Öffentlichkeitsarbeit in Amt 61 weiterhin eingesetzt werden.
Die Auswirkungen auf den Klimaschutz sind als neutral einzuschätzen.
Die Kosten der Kampagne können nicht beziffert werden. Vorsichtige
Kostenschätzungen gehen in Abhängigkeit der Größenordnung von bis zu 100.000 €
zzgl. der Kosten des Stellenanteiles aus.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
100.000 € |
bei Sachkonto: 527 141 |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Antrag Nr. 339/2020 der CSU