Betreff
Haushalt 2021: Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 330/2020; Arbeitsprogramm von Amt 61: "Zusätzliche City-Linie in der Innenstadt"
Vorlage
613/039/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 330/2020 vom 13.10.2020 ist damit bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Antrag 330/2020 beantragt die Grüne Liste Stadtratsfraktion die Planung einer zweiten, zusätzlichen City-Linie in der Innenstadt gemeinsam mit den ESTW im Jahr 2021. Diese könnte zum Beispiel von der als Alternativroute zur aktuell auf den Weg gebrachten City-Linie angedachten Route ausgehen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Mit Beschluss Nr. 613/004/2020 wurde die Einführung einer Klinik-/City-Linie in zwei Ausbaustufen beschlossen. Zum Fahrplanwechsel 2020/21 – spätestens bis März 2021 – wird zunächst die Klinik-/City-Linie gemäß Beschluss 613/004/2020 eingeführt, welche als Shuttlebetrieb zwischen Großparkplatz und Zollhaus insbesondere das Universitätsklinikum und die Altstadt erschließen soll.

In einer zweiten Stufe soll diese ausgeweitet werden und als gegenläufige Ringlinie mit elektrisch betriebenen Kleinbussen die Innenstadt erschließen. Die Übergabe des Zuschussbescheids für diese Busse fand am 16.10.2020 in Erlangen statt, sodass die ESTW jetzt mit der konkreten Ausschreibung beginnen können. Aufgrund der Bestellfristen ist mit einer Übergabe der Fahrzeuge erst im Jahr 2023 zu rechnen.

 

Die Einführung der City-Linie im Ringlinien-Betrieb bedeutet eine grundsätzliche Veränderung im ÖPNV-Angebot der Innenstadt, auf die sowohl durch Anpassung der bestehenden Linienführungen (z. B. Vermeidung unnötiger Parallelverkehre) als auch durch tarifliche Maßnahmen (z. B. Einführung eines Kombitickets Parken+ÖPNV) reagiert werden soll. Die konkreten Maßnahmen werden im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes Erlangen entwickelt, mit dessen Bearbeitung noch im Jahr 2020 begonnen werden soll.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Eine verbesserte Erschließung der Erlanger Innenstadt durch den ÖPNV als Bestandteil eines verkehrlichen intermodalen Gesamtkonzeptes ist eines der wichtigsten Ziele im Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan Erlangen 2030. Die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes Erlangen spielt hierbei eine wichtige Rolle zur kurz- und mittelfristigen Umsetzung von Maßnahmen, da er die Voraussetzung für konzessionsrechtliche Veränderungen kommunaler und regionaler Buslinien schafft.

Im Rahmen dieser Bearbeitung und im weiteren Planungsprozess der City-Linie, die künftig als Ringlinie durch die Innenstadt führen soll, werden diverse Handlungsoptionen untersucht, wie zum Beispiel die Anpassung der Linienführungen bestehender Buslinien und unterschiedliche Linienverläufe. Dieses Konzept wird in der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes erarbeitet. Die Planung einer weiteren Linie, noch vor Finalisierung des Konzeptes und der Evaluierung der Klinik-/City-Linie, ist daher nicht zielführend und wird abgelehnt. Auch aufgrund der notwendigen Personalressourcen und der Verfügbarkeit von Elektrobussen ist eine weitere City-Linie derzeit nicht umsetzbar.
Nach der Einführung wird die City-Linie fortlaufend von der Verwaltung evaluiert. In diesem Zusammenhang wird untersucht, ob bedarfsgerechte Anpassungen vorgenommen werden sollten.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:
Anlage 1: Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 330/2020