Betreff
Antrag Nr. 319/2020 der Grünen Liste, Haushalt 2021, Antrag zum Arbeitsprogramm Amt 61 "Verkehrssicherheit gewährleisten"
Vorlage
614/006/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1. Zu dem Punkt 1, „Erhöhung der Verkehrssicherheit an Baustellen durch Einsatz des Baustellenkontrolleurs mit besonderen Blick auf die Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr“, wird der Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen.

2. In allen Verkehrsberuhigten Zonen wird sukzessive geprüft, ob weitere sinnvolle Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere bauliche, möglich sind.

3. Der Antrag Nr. 319/2020 der Grünen Liste ist damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zu 1. Sachlage:
Der Baustellenkontrolleur (1 VZÄ) achtet bereits jetzt mit besonderer Sorgfalt auf die Sicherheit der jeweils schwächsten Verkehrsteilnehmer. Dies wird einerseits bereits bei der Anordnung der Baustellenabsicherung beachtet, andererseits bei den täglichen Kontrollen. Eine weitere Erhöhung der Verkehrssicherheit kann nur durch den Einsatz weiteren Personals erfolgen, da derzeit nur ca. 25 % aller Baustellen stichprobenartig kontrolliert werden können. Wünschenswert wäre eine Kontrollquote von ca. 50 – 75 %.
Derzeit ist keine Vertretung des Baustellenkontrolleurs bei Abwesenheit vorhanden.

Zu 2.

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geprüft und in einem Bericht Ende 2021 dargestellt.

Folgende Maßnahmen könnten hierzu getroffen werden:

-     Die vorhandenen Verkehrsberuhigten Bereiche müssen auf ihre Funktion untersucht werden und folglich Maßnahmen wie Reduzierung der Straßenräume, punktuelle Einengungen oder Aufpflasterungen geplant werden.

-     Vorhandene Zone-30 Bereiche müssen auf ihre mögliche Umgestaltung zu verkehrsberuhigten Bereichen untersucht werden. Hierzu sind in der Regel bauliche Maßnahmen nötig.

-     Eine Prüfung, ob die vorhandenen Zone-30 Regelungen mit der dazu notwendigen Umgestaltung des Verkehrsraumes ausgeweitet werden können, soll erfolgen.

-     Das konsequente Verhindern von zugeparkten Gehwegen.

 

Diese stetig zu erbringende Aufgabe kann allerdings mit den aktuell vorhandenen Personalkapazitäten in Amt 61 nur unzureichend geleistet werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden
                      


Anlagen:        Antrag Nr. 319/2020 der Grünen Liste