1. Zu dem Punkt 1, „Erhöhung der Verkehrssicherheit an
Baustellen durch Einsatz des Baustellenkontrolleurs mit besonderen Blick auf
die Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr“, wird der Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis genommen.
2. In allen Verkehrsberuhigten Zonen wird sukzessive
geprüft, ob weitere sinnvolle Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit,
insbesondere bauliche, möglich sind.
3. Der Antrag Nr. 319/2020 der Grünen Liste ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Zu 1. Sachlage:
Der Baustellenkontrolleur (1 VZÄ) achtet bereits jetzt mit besonderer Sorgfalt
auf die Sicherheit der jeweils schwächsten Verkehrsteilnehmer. Dies wird
einerseits bereits bei der Anordnung der Baustellenabsicherung beachtet,
andererseits bei den täglichen Kontrollen. Eine weitere Erhöhung der
Verkehrssicherheit kann nur durch den Einsatz weiteren Personals erfolgen, da
derzeit nur ca. 25 % aller Baustellen stichprobenartig kontrolliert werden
können. Wünschenswert wäre eine Kontrollquote von ca. 50 – 75 %.
Derzeit ist keine Vertretung des Baustellenkontrolleurs bei Abwesenheit
vorhanden.
Zu 2.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden weitere Maßnahmen
zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geprüft und in einem Bericht Ende 2021
dargestellt.
Folgende Maßnahmen könnten hierzu getroffen werden:
- Die vorhandenen Verkehrsberuhigten Bereiche müssen auf ihre Funktion untersucht werden und folglich Maßnahmen wie Reduzierung der Straßenräume, punktuelle Einengungen oder Aufpflasterungen geplant werden.
- Vorhandene Zone-30 Bereiche müssen auf ihre mögliche Umgestaltung zu verkehrsberuhigten Bereichen untersucht werden. Hierzu sind in der Regel bauliche Maßnahmen nötig.
- Eine Prüfung, ob die vorhandenen Zone-30 Regelungen mit der dazu notwendigen Umgestaltung des Verkehrsraumes ausgeweitet werden können, soll erfolgen.
- Das konsequente Verhindern von zugeparkten Gehwegen.
Diese stetig zu erbringende Aufgabe kann allerdings mit den aktuell vorhandenen Personalkapazitäten in Amt 61 nur unzureichend geleistet werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind
nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 319/2020 der Grünen Liste