Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 310/2020
Änderung des Arbeitsprogramm Amt 61 "Evaluierung zur Schaffung von Wohnraum am Hafengelände"
Der Sachbericht der Verwaltung unter Pkt. II der Begründung
wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 310/2020 vom 13.10.2020 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Grüne Liste Stadtratsfraktion beantragt die Prüfung, ob am Erlanger Hafen Wohnraum entwickelt werden kann, ggf. im Rahmen eines neuen Masterplans.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die personellen Ressourcen des Amtes für Stadtentwicklung und Stadtplanung werden mit den im Entwurf des Arbeitsprogramms aufgeführten und bereits beschlossenen Planungen und Projekten vollständig ausgelastet. Die Abbildung dieser Aufgabe im Arbeitsprogramm 2021 erfordert demnach eine veränderte Prioritätensetzung oder zusätzliche personelle Ressourcen.
Der Erlanger Hafen ist räumlicher Bestandteil des bestehenden Gewerbe- und Industriegebietes beiderseits der Frauenauracher Straße. Zwischen der Frauenauracher Straße und dem RMD-Kanal befinden sich eine Reihe von BImSchG-genehmigungspflichtigen Betrieben, die Bestandsschutz genießen. Dies ist z.B. die Müllumladestation, die zudem auf die vorhandene Bahninfrastruktur angewiesen ist.
Auf Grund des Störgrades dieser Betriebe (Lärm, Staub, Gerüche) führt die räumliche Nähe zu Wohnnutzungen mit deren Störungsempfindlichkeit unweigerlich zu Nutzungskonflikten, denen planerisch und im Vollzug nur schwer begegnet werden kann.
Aus Sicht der Verwaltung erscheinen derzeit solche planerischen Überlegungen nicht als zielführend.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz
handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem
Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung
zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 310/2020