Die Verwaltung wird beauftragt, lokale Versickerung und/oder Grauwassernutzung bei Hochbaumaßnahmen im Zuge der Planung weiterhin zu prüfen.
Der Fraktionsantrag Nr. 368/2020 zum Arbeitsprogramm von Amt 24 vom 12.10.2020 ist damit bearbeitet
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mögliche Verbesserung des natürlichen Wasserkreislaufs durch Versickerung und/oder Grauwassernutzung bei städtischen Objekten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Im Zuge der Vorplanungen bei Neubaumaßnahmen und Sanierungen von Bestandobjekten wird weiterhin geprüft, ob Versickerung oder Grauwassernutzung möglich ist.
Da die städtische Entwässerungssatzung
ein Einleiten von Oberflächenwasser untersagt, war bereits heute der Einbau von
Versickerungssystemen grundsätzlich verpflichtend.
Die Versickerung über Rigolen oder Direkteinleitung von Regenwasser in dafür
vorbereitete Pflanzbereiche (sog. „Stockholmer Modell“) wird bei Neubau- und
größeren Sanierungsmaßnahmen realisiert.
Die Prüfung von Grauwassernutzung in städtischen Objekten hatte bislang zu keinem wirtschaftlich umzusetzenden Ergebnis geführt. Aufgrund der trinkwasserhygienischen Vorschriften könnte Grauwasser nur für WC- und Urinalspülungen genutzt werden. Dies bedingt einerseits die Installation eines vom übrigen Trinkwassersystem getrennten Wasserspeichers und -netzes und andererseits einen immensen Aufwand zur Vermeidung von Verkeimung und Veralgung.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Prüfung der Möglichkeit im Zuge der Vorplanungen
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden vorläufig nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 368/2020