Das Erlanger Musikinstitut (EMI) wird als weiteres Bauprojekt im Kulturbereich betrachtet. Zur Entscheidung über das künftige Vorgehen ist ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept zu erarbeiten.
Der Fraktionsantrag 350/2020 der CSU-Fraktion vom 13.10.2020 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Generalsanierung bzw. Teilneubau/ Neubau des Erlanger Musikinstituts
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das Gebäude ist nahezu in allen Bauteilen generalsanierungsbedürftig mit Ausnahme des neueren rückwärtig gelegenen Konzertsaals. Zur Vermeidung nicht zukunftsfähiger Investitionen müssen zunächst umfangreiche Voruntersuchungen der Bausubstanz erfolgen und v.a. eine Bedarfsermittlung mit Raumprogramm für die zukünftige Nutzung verfasst werden.
Anschließend wird empfohlen, Planungsvarianten zu untersuchen, die vom Abriss der Gebäude mit Neubau bis zu Teilabriss mit Neubauteilen oder zu einer Generalsanierung führen können.
Das Bauvorhaben reiht sich aus Sicht der Verwaltung daher in die
Prioritätenliste der großen Kulturprojekte ein: Stadtmuseum, Theater Erlangen,
Volkshochschule Friedrichstrasse 17.
Diese Prioritäten müssen abgewogen werden, da nach jetzigem Personalstand und
Beschlusslage nicht mehrere Projekte gleichzeitig bearbeitet werden.
Nach Fertigstellung des KuBiC Frankenhof ist bisher das Projekt Stadtmuseum
vorgesehen.
Ca. im Jahr 2025 muss dann entschieden werden, welches von den verbleibenden
Projekten (Neu: Musikinstitut, Theater, Volkshochschule) dann priorisiert wird.
Ein Weiterbetrieb des EMI
bis zu diesem Zeitpunkt wird über den laufenden Bauunterhalt abgesichert.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Projektleitung: Amt 24/GME
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag 350/2020