Betreff
Antrag zum Haushalt 2021, Sanierungskonzept Erlanger Musikinstitut (EMI), Fraktionsantrag der CSU Fraktion 350/2020 vom 13.10.2020
Vorlage
242/044/2020
Aktenzeichen
Ref. VI / 24
Art
Beschlussvorlage

Das Erlanger Musikinstitut (EMI) wird als weiteres Bauprojekt im Kulturbereich betrachtet. Zur Entscheidung über das künftige Vorgehen ist ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept zu erarbeiten.

 

Der Fraktionsantrag 350/2020 der CSU-Fraktion vom 13.10.2020 ist damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Generalsanierung bzw. Teilneubau/ Neubau des Erlanger Musikinstituts

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Das Gebäude ist nahezu in allen Bauteilen generalsanierungsbedürftig mit Ausnahme des neueren rückwärtig gelegenen Konzertsaals. Zur Vermeidung nicht zukunftsfähiger Investitionen müssen zunächst umfangreiche Voruntersuchungen der Bausubstanz erfolgen und v.a. eine Bedarfsermittlung mit Raumprogramm für die zukünftige Nutzung verfasst werden.

 

        Anschließend wird empfohlen, Planungsvarianten zu untersuchen, die vom Abriss der Gebäude mit Neubau bis zu Teilabriss mit Neubauteilen oder zu einer Generalsanierung führen können.


Das Bauvorhaben reiht sich aus Sicht der Verwaltung daher in die Prioritätenliste der großen Kulturprojekte ein: Stadtmuseum, Theater Erlangen, Volkshochschule Friedrichstrasse 17.
Diese Prioritäten müssen abgewogen werden, da nach jetzigem Personalstand und Beschlusslage nicht mehrere Projekte gleichzeitig bearbeitet werden.
Nach Fertigstellung des KuBiC Frankenhof ist bisher das Projekt Stadtmuseum vorgesehen.
Ca. im Jahr 2025 muss dann entschieden werden, welches von den verbleibenden Projekten (Neu: Musikinstitut, Theater, Volkshochschule) dann priorisiert wird.

 

        Ein Weiterbetrieb des EMI bis zu diesem Zeitpunkt wird über den laufenden Bauunterhalt abgesichert.


3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Projektleitung: Amt 24/GME

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: Fraktionsantrag 350/2020