siehe Arbeitsprogramm 2021 in gebundener Form ab Seite 293
1. Das
Gesamtbudget (die Gesamtbudgethöhe) für das Stadtjugendamt wird zur Kenntnis
genommen.
2. Das
Arbeitsprogramm 2021 des Stadtjugendamtes wird vorbehaltlich des noch
festzustellenden
Budgets, das die finanzielle Basis
für das Arbeitsprogramm bildet, inhaltlich beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Sicherstellung der Aufgabenerfüllung des Jugendamtes.
2. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Anlagen: Arbeitsprogramm 2021
(siehe
ab Seite 293 Band Arbeitsprogramme 2021 bzw.
Einladung JHA
15.10.2020 ab Seite 54)