Betreff
Wahl des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat VII
Vorlage
112/022/2020
Aktenzeichen
III/112
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Amtszeit des neu zu wählenden berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat VII (Umwelt und Klimaschutz) wird auf sechs Jahre vom 01. Dezember 2020 bis 30. November 2026 festgesetzt.

2.    Die Wahlhandlung zur Besetzung des Referates VII soll in der Stadtratssitzung am 28.10.2020 erfolgen.

3.    Das berufsmäßige Stadtratsmitglied wird in Besoldungsgruppe B 3 nach Anlage 1 zum Bayerischen Besoldungsgesetz – BayBesG eingestuft.

4.    Dem berufsmäßigen Stadtratsmitglied wird für die Dauer der Amtszeit eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung gewährt. Deren Höhe bestimmt sich nach dem entsprechenden Obergrenzbetrag der Anlage 2 zum Kommunalen Wahlbeamtengesetz – KWBG.

 

5.    Zur Wahl für das Amt des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für Referat VII wird
Frau Sabine Bock (geb. am 22.04.1974) vorgeschlagen.

 

6.    Für die Wahl des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat VII wird gemäß Ablaufplan in der Anlage verfahren.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stelle der Referatsleitung für das Referat VII (Umwelt und Klimaschutz) ist zu besetzen und wurde extern ausgeschrieben.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zu Ziffer 1 des Antrags: Amtszeit

Nach Art. 41 Abs. 1 GO werden die berufsmäßigen Stadträtinnen und Stadträte auf höchstens sechs Jahre gewählt und zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit ernannt. Es wird vorgeschlagen, die Höchstwahlzeit auf sechs Jahre festzulegen. Dies entspricht den Festlegungen der bisherigen Wahlperioden.

 

Zu Ziffer 2 des Antrags: Wahlhandlung

Die Wahl soll in der Stadtratssitzung am 28. Oktober 2020 erfolgen.

 

Zu Ziffer 3 des Antrags: Besoldung
Nach Art. 45 Abs. 2 Satz 1 i. V. mit der Anlage 1 Nr. 2 KWBG ist das Amt des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes folgenden Besoldungsgruppen zugeordnet:

 

Erlangen               B3 / erste Amtszeit
                              B4 / weitere Amtszeiten

Das neu zu wählende berufsmäßige Stadtratsmitglied für das Referat VII ist daher in Besoldungsgruppe B 3 einzustufen.

 

Zu Ziffer 4 des Antrags: Dienstaufwandsentschädigung

Die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder erhalten gemäß Art. 46 KWBG eine angemessene Entschädigung für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung. Deren Höhe richtet sich nach den Rahmenbeträgen der Ziff. B 2 c der Anlage 2 zum KWBG.

Aktuell beträgt die Dienstaufwandsentschädigung für berufsmäßige Stadtratsmitglieder bei kreisfreien Städten über 100.000 Einwohner 650,24 bis 1.241,93 EUR.

 


Anlage:          Ablaufplan