Betreff
Prüfung in der Stadtkämmerei - Gewerbesteuer; Sachstand Baustellenprüfungen
Vorlage
14/025/2020
Aktenzeichen
OBM/14
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Im Prüfungsbericht Nr. 22/2015 bezüglich der Gewerbesteuer wurde vom Revisionsamt vorgeschlagen, bei Großbaustellen Erlangens zu überprüfen, ob diese Betriebsstätten auch zur Gewerbesteuer in Erlangen veranlagt wurden. Hintergrund ist eine Bestimmung in der Abgabenordnung, wonach Bauausführungen oder Montagen als Betriebsstätten anzusehen sind, wenn diese länger als sechs Monate dauern. In diesen Fällen wäre die Stadt Erlangen bei auswärtigen Firmen an der Gewerbesteuer zu beteiligen.

 

Der Revisionsausschuss bat in der Sitzung am 03.03.2016 darum, in einer der nächsten Sitzungen erneut zu berichten; hierzu erfolgte eine Zwischeninformation in der Sitzung am 05.07.2017.

 

Der aktuelle Sachstand stellt sich nach Auskunft der Stadtkämmerei nunmehr wie folgt dar:

 

„Im Zuge der Umsetzung des Auftrags, künftig Baustellenprüfungen durchzuführen, wurde eine Diplomarbeit durch Abt. 202 unterstützt.

Die Verfasserin hat eine Städteumfrage durchgeführt und ausgewertet. Die unterschiedlichen
Herangehensweisen und die dabei auftretenden Probleme werden aufgezeigt. Sowohl der zeitliche Aufwand als auch der finanzielle Nutzen werden von den Städten unterschiedlich bewertet.

 

Als erfolgreicher Lösungsansatz erscheint die Einbindung der städtischen Dienststellen, so wie von Abt. 202 bisher praktiziert. Auf eine erneute Anfrage vom 25.09.2019 an ausgewählte städtische Dienststellen liegen Antworten vor. Allerdings hat eine Überprüfung der mitgeteilten Firmen bisher nicht stattgefunden, da zunächst wegen der Arbeiten zum Jahresabschluss 2019 / Jahressollstellung 2020 und anschließend insbesondere aufgrund von Corona bedingten Mehrarbeiten (Anträge auf Steuerstundungen, Herabsetzungen der Vorauszahlungen) dafür keine personellen Ressourcen zur Verfügung standen.

 

Das Thema soll jetzt weiter intensiviert werden. Dafür wurde für die wieder zu besetzende Planstelle Sachbearbeitung Hundesteuer die Arbeitsplatzbeschreibung u. a. um die „Baustellenprüfung“ erweitert und eine Erhöhung der VZÄ von 0,5 auf 0,75 beantragt. Das Stellenausschreibungsverfahren hinsichtlich der Wiederbesetzung von VZÄ 0,5 läuft derzeit. Aufgrund stellenplanrechtlicher Vorgaben kann auf das beantragte zusätzliche Volumen 0,25 VZÄ aber erst nach Genehmigung das Haushalts 2021 zurückgegriffen werden.

 

Die Teilnahme an Außenprüfungen durch die IZ-Prüfer erfolgt weiterhin im Rahmen des mit der Stadt Nürnberg vereinbarten Umfangs.“

 

Im Rahmen der nächsten turnusmäßigen Prüfung der Gewerbesteuererhebung wird durch das Revisionsamt auch untersucht werden, ob bzw. in welchem Umfang die Aktivitäten zu zusätzlichen Einnahmen geführt haben.