Betreff
Unterstützung FSV Erlangen-Bruck
Vorlage
52/020/2020
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Stadtrat beabsichtigt die Unterstützung des Sportvereins FSV Erlangen-Bruck e.V. zur Umgestaltung des Sportgeländes im Rahmen des Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ des BMI für Bauwesen und Raumordnung.
  2. Vorbehaltlich eines positiven Förderbescheids und vorbehaltlich des noch zu fassenden Haushaltsbeschlusses wird nach finanzieller Beteiligung Dritter ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 55 % der förderfähigen Kosten durch die Stadt Erlangen übernommen.
  3. Bei einem positiven Bescheid verpflichtet sich die Stadt Erlangen zur Umsetzung der Maßnahme unter Einbindung des Sportvereins (Bauherr) bis zum Jahr 2025.
  4. Für den Haushalt 2021 sind daher Mittel in Höhe von 270.000 € in die Haushaltsberatungen einzubringen.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt bei einem positiven Förderbescheid eine vertragliche Vereinbarung mit dem Sportverein FSV Erlangen-Bruck zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zur Aufrechterhaltung und Aufwertung des örtlichen Sport- und Freizeitangebots sollen das Sportzentrum des FSV Erlangen-Bruck und die dazu gehörige Schulsportanlage saniert und der Neubau einer barrierefreien und klimaneutralen Sportstätte bzw. eines Sportheims geplant und umgesetzt werden. Dazu gehören der notwendige Neubau einer Bundeskegelbahn, Verlegung der Tennisplätze und die Neuanlage eines Sportfeldes als Kunstrasenplatz mit Trainingsbeleuchtung sowie einer kleinen Sporthalle.

Der Gebäudebestand und die meisten Anlagen des Sportgeländes stammen aus den 50er und 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts, befinden sich in einem äußerst mangelhaften Zustand und entsprechen kaum mehr den aktuellen Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz.

 

Die in den vergangenen Jahren mehrfach versuchten Ansätze, dem FSV Erlangen-Bruck zu unterstützen, würden mit diesem Förderprogramm eine zukunftsweisende Lösung bieten.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Rahmen des Bundesprogramms sind kommunale Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur förderfähig. Der Schwerpunkt soll jedoch bei Sportstätten liegen wie zum Beispiel öffentlich genutzte Sportplätze einschließlich baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, Schwimmhallen sowie Freibäder, da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird. Grundsätzlich gefördert werden die bauliche Sanierung und der Ausbau von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur.

Die geplante Maßnahme ein „SPORT FÜR ALLE“-Zentrum Erlangen-Bruck wird von einer Bedarfsumfrage begleitet und stellt eine wesentliche Verbesserung im Angebot des Breitensports dar.

Integration und Inklusion sind weiterhin gewichtige Aspekte im Vereinsleben, können daher nur mit Barrierefreiheit entsprechend umgesetzt werden.

Die aktive sportliche Betätigung aller Bürger der Stadt Erlangen, insbesondere im Stadtteil Bruck soll in einem noch höheren Maß gefördert werden. Jugendarbeit, Angebot für Mütter, Väter und Kinder und Familien, Inklusion und Integration, die schon einen wichtigen Bestandteil im aktuellen Angebot bieten, müssen erweitert werden. Mit diesem Projekt sollen zukunftsfähige Sportangebote auf dem aktuellen Stand der Sportstättentechnik geschaffen werden (u.a. Barrierefreiheit, klimaneutrale Sportanlage, ökologisch unbedenkliches Heizungssystem, Solaranlagen, Fassaden-voltaik, Dachflächenbegrünung, moderne LED-Beleuchtung).

Die Sportanlage soll als Leuchtturmprojekt in der Region konzipiert werden.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen worden, dem Projektträger Jülich bis zum 30. Oktober 2020 Projektvorschläge zu unterbreiten.

Die Kommune muss den Antrag stellen und ist auch Zuwendungsempfänger. Die Stadt Erlangen kann die Fördermittel an Dritte (FSV Erlangen-Bruck) weiterreichen. Die haushälterische Abwicklung muss nicht in der Kommune erfolgen. Die Kommune bleibt jedoch Ansprechpartner (Erstempfänger) für den Bund und erstellt die (Zwischen-)Verwendungsnachweise. Sie ist auch verantwortlich dafür, dass alle Festlegungen im Zuwendungsbescheid eingehalten werden. Der Sportverein ist beteiligter Dritter. Die Förderung seitens des Sportvereins geht vollständig von den Gesamtkosten ab. Der kommunale Anteil und die Förderung des Bundes beziehen sich dann auf die verbleibenden Kosten.

Bauherr wird als Eigentümer der Sportflächen der Verein FSV Erlangen-Bruck sein.

An der Planung wird die Stadt Erlangen beteiligt sein. Planung und Bau werden mit allen Projektbeteiligten (Verein, Kommune, BLSV) koordiniert.

Die Verwaltung wird eine Vereinbarung mit dem Sportverein schließen, die eine finanzielle Deckelung sowie eine Abwicklung des Projekts im Rahmen der Vorgaben der Förderbedingungen des Förderprojektes enthalten. Gleichzeitig sollen Rahmenbedingungen wie Klimaanforderungen, Barrierefreiheit, Zugänglichkeit, Öffnung für Stadtteilbewohner und Nutzungsmöglichkeiten für externe Einrichtung in der Vereinbarung geregelt.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Klimaneutralität, Barrierefreiheit und Sport zu jeder Jahreszeit sollen diese Maßnahme zu einem regionalen Vorzeigeprojekt machen. Die Neuordnung der Freisportflächen und des Vereinsheims sowie die Parkplätze sind schlüssig; die verkehrliche und auch leitungsgebundene Erschließung von Norden (Tennenloher Straße) ist sinnvoll und bündelt somit den Verkehr.

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

3,864 Mio. € (2021 bis 2024)

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

1,738 Mio. € Bund

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Die Gesamtmaßnahme umfasst ein Volumen von ca. 5,5 Mio. €. Der Eigenanteil des Sportvereins FSV Erlangen-Bruck soll 800.000 € umfassen. Es wird eine Förderung des Bundes von 1,738 Mio. € und vom BLSV in Höhe von 816.000 € erwartet. Die Höhe der Fördermittel im Rahmen der städtischen Sportförderung lägen bei ca. 1,7 Mio € und würden bei einer Förderzusage des Bundes bei den oben angeführten 2,1 Mio. € liegen.

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

      X               sind nicht vorhanden


Anlagen:        Projektaufruf Bundesprogramm

                        Lageplan