Die Verwaltung wird beauftragt im Zuge des 1.000-Bügel-Programms und der
Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplanes auch den Einsatz von Fahrradbügeln in
Kreuzungsbereichen zu prüfen.
Der Antrag 190/2020 der Klimaliste Erlangen vom 22.09.2020 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Verwaltung definiert aktuell in der Innenstadt Standorte für weitere
1.000 Fahrradbügel (vgl. 613/322/2020 aus Sitzung 19.05.2020 UVPA und
613/015/2020 aus Sitzung 22.09.2020 UVPA). Eine genaue Verortung wird nach
Abschluss der Bürgerbeteiligung vorgenommen, die über eine Onlinekarte
durchgeführt wurde. Hier konnten die Erlanger Bürger*innen Wunschstandorte für
neue Fahrradbügel angegeben. Ziel des Projektes ist u.a. dem „wilden“ Abstellen
von Fahrrädern auf dem Gehweg ein attraktives und sicheres Abstellangebot
entgegenzustellen. Eine Ausweitung des Programms auf das gesamte Stadtgebiet
ist geplant.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Vor allem in Bezug auf Kreuzungsbereiche ist das einfache Anbringen von
Fahrradbügeln auf dem Gehweg jedoch nicht zielführend. Dadurch wird der Gehweg
durch parkende Fahrräder eingeengt und durch Lastenräder oder Fahrradanhänger
werden die Sichtverhältnisse z.B. für Kinder eingeschränkt. Durch die
Einrichtung von Fahrradbügeln auf der Fahrbahn auf ehemaligen KFZ-Parkplätzen
und der Errichtung von Gehwegnasen hat die Verwaltung gute Erfahrungen
gesammelt, da sie die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöht. Zudem ist es
nicht zielführend Fahrradbügel dort aufzustellen, wo kein Bedarf nachgewiesen
werden kann. Hier ist ein Anbringen von Pollern sinnvoller. Deshalb wird in
Kreuzungsbereichen die Umsetzung solcher Maßnahmen in den laufenden Projekten
bevorzugt geprüft.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*, Förderung des Fuß- und Radverkehrs
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag 190/2020 der Klimaliste Erlangen