Betreff
Schaffung von Fahrradbügeln in Kreuzungsbereichen, um regelwidriges Parken auf dem Bordstein zu unterbinden; Antrag 190/2020 der Klimaliste Erlangen
Vorlage
613/038/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt im Zuge des 1.000-Bügel-Programms und der Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplanes auch den Einsatz von Fahrradbügeln in Kreuzungsbereichen zu prüfen.

 

Der Antrag 190/2020 der Klimaliste Erlangen vom 22.09.2020 ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Verwaltung definiert aktuell in der Innenstadt Standorte für weitere 1.000 Fahrradbügel (vgl. 613/322/2020 aus Sitzung 19.05.2020 UVPA und 613/015/2020 aus Sitzung 22.09.2020 UVPA). Eine genaue Verortung wird nach Abschluss der Bürgerbeteiligung vorgenommen, die über eine Onlinekarte durchgeführt wurde. Hier konnten die Erlanger Bürger*innen Wunschstandorte für neue Fahrradbügel angegeben. Ziel des Projektes ist u.a. dem „wilden“ Abstellen von Fahrrädern auf dem Gehweg ein attraktives und sicheres Abstellangebot entgegenzustellen. Eine Ausweitung des Programms auf das gesamte Stadtgebiet ist geplant.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Vor allem in Bezug auf Kreuzungsbereiche ist das einfache Anbringen von Fahrradbügeln auf dem Gehweg jedoch nicht zielführend. Dadurch wird der Gehweg durch parkende Fahrräder eingeengt und durch Lastenräder oder Fahrradanhänger werden die Sichtverhältnisse z.B. für Kinder eingeschränkt. Durch die Einrichtung von Fahrradbügeln auf der Fahrbahn auf ehemaligen KFZ-Parkplätzen und der Errichtung von Gehwegnasen hat die Verwaltung gute Erfahrungen gesammelt, da sie die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöht. Zudem ist es nicht zielführend Fahrradbügel dort aufzustellen, wo kein Bedarf nachgewiesen werden kann. Hier ist ein Anbringen von Pollern sinnvoller. Deshalb wird in Kreuzungsbereichen die Umsetzung solcher Maßnahmen in den laufenden Projekten bevorzugt geprüft.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*, Förderung des Fuß- und Radverkehrs

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: Antrag 190/2020 der Klimaliste Erlangen