ÖDP-Fraktionsantrag Nr. 202/2020 „Konzept: Unsere gesamte Innenstadt wird zum Weihnachtsmarkt“
1. Der Sachverhalt der Verwaltung dient zur Kenntnis. Der Dringlichkeitsantrag der ödp-Fraktion vom 05.10.2020 (Antrag Nr. 202/2020) ist damit bearbeitet.
2. Die Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes am Schloßplatz werden für das Jahr 2020 abweichend von der Marktsatzung wie folgt angepasst:
Montag – Samstag 10 Uhr – 20 Uhr
Sonntag: 11 Uhr – 19 Uhr
3. Die Erhebung der Benutzungsgebühren für den Weihnachtsmarkt am Schloßplatz wird abweichend von der Marktgebührensatzung für das Jahr 2020 ausgesetzt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Durchführung eines Weihnachtsmarktes am Schloßplatz, sofern es die Inzidenzwerte bzw. das Pandemie-Geschehen zulässt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Um den geänderten Anforderungen gerecht zu werden, wurden Anpassungen am Konzept vorgenommen und ein Hygiene-Schutz-Konzept erstellt. Einige Aspekte des bewährten Konzeptes können unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes nicht zum Tragen kommen. So sind zum Beispiel keine Ausschankbetriebe, kein Bühnenprogramm, kein Kinder-Wichtelhaus und kein Kinderkarussell vorgesehen. Zudem haben ein paar der vorgesehenen Beschicker von sich aus eine Teilnahme abgesagt. Alle Stammbeschicker, die nicht abgesagt haben, können berücksichtigt werden. Auch für den Ehrenamtsstand ist ein Platz vorgesehen. Die Eislaufbahn soll in den Weihnachtsmarkt am Schloßplatz integriert werden. Das bietet das bestmögliche Nebeneinander von Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt und Eislauffläche. Die neu konzipierte Veranstaltung soll den Namen „Erlanger Weihnachtszauber on Ice“ tragen und damit verdeutlichen, dass dieses Jahr eine deutlich veränderte Konzeption zugrunde liegt.
Sachverhalt/Sachbericht
Zu 1.:
Eine Dezentralisierung des Weihnachtsmarktes am Schloßplatz wurde seitens der Verwaltung bereits im Sommer geprüft. Eine Detailplanung in diese Richtung wurde aus mehreren Gründen letztlich nicht verfolgt. So sind z.B. geeignete Plätze in der Vorweihnachtszeit durch traditionelle und etablierte Veranstaltungen (Weihnachtsmärkte, Kindereisenbahn, Lebkuchen- und Bratwurstverkauf) belegt. Aufgrund der Unterstützungsmaßnahme für Schausteller in der Zeit ohne Volksfeste o.ä. wurden etliche Standflächen im Innenstadtbereich auf die Geeignetheit geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass viele Plätze nicht über ausreichend infrastrukturelle (Strom, Wasser, etc.) Einrichtungen verfügen. Ebenfalls nicht unproblematisch ist auch die Einhaltung von Brandschutzabständen zu Gebäuden in der Fußgängerzone.
Genau betrachtet ist das Weihnachtsmarktgeschehen in Erlangen bereits seit Jahren dezentralisiert durch die weiteren - durch Dritte - veranstalteten Weihnachtsmärkte am Altstädter und Neustädter Kirchenplatz, die dieses Jahr ebenfalls mit einem veränderten Konzept stattfinden sollen.
Zu 2.:
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden weitreichende Änderungen des Weihnachtsmarktkonzeptes am Schloßplatz vorgenommen. Durch den Verzicht auf Bühnenprogramm, Ausschankbetriebe und letztlich damit einhergehender geringer Aufenthaltsqualität ist mit einer deutlich kürzeren Aufenthaltsdauer auf dem Weihnachtsmarkt zu rechnen. Das Einkaufserlebnis bei den diversen Warenhändlern liegt dabei im Fokus. So soll trotz Beachtung und Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen ein entspannter Aufenthalt in der Erlanger Innenstadt ermöglicht werden. Durch das geänderte Konzept sind die in der Marktsatzung festgesetzten Öffnungszeiten in den Abendstunden unter den besonderen Voraussetzungen in diesem Jahr nicht mehr dem Marktgeschehen angepasst. Es wird deshalb eine Harmonisierung mit den Ladenschlusszeiten der (meisten) Innenstadthändler vorgenommen.
Öffnungszeiten |
Gem. § 13
Abs. 1 Marktsatzung |
Für das
Jahr 2020 |
Montag –
Donnerstag |
10:00 –
21:00 Uhr |
10:00 – 20:00 Uhr |
Freitag
und Samstag |
10:00 –
21:30 Uhr |
10:00 – 20:00 Uhr |
Sonntag |
11:00 –
21:00 Uhr |
11:00 – 19:00 Uhr |
24.12. |
10:00 –
14:00 Uhr |
10:00 –
14:00 Uhr |
Zu 3.:
Durch den Beschluss zum
Erlass der Sondernutzungsgebühr für Außenbewirtschaftung in der Sommersaison
2020 und Wintersaison 2020/2021 haben sich auch Änderungen für die Betreiber
der privaten Weihnachtsmarktveranstalter ergeben. Da diese als Gastronomen auftreten
und das Gastronomie-Hygiene-Konzept umsetzen, profitieren diese vom Erlass der
entsprechenden Gebühr.
Die Sondernutzungsgebühr, die das Liegenschaftsamt als Veranstalter zu
entrichten hat, wird für den städtischen Weihnachtsmarkt über die in der Marktgebührensatzung
festgelegte Benutzungsgebühr an die Teilnehmer*innen weiter verrechnet. Zur
Gleichbehandlung der teilnehmenden Schausteller wird deshalb auch seitens der
Stadt auf die Benutzungsgebühr verzichtet und der Vollzug der
Marktgebührensatzung diesbezüglich ausgesetzt. Die Betriebskosten (z.B. für den
Strom- und Wasserverbrauch, Werbung etc.), die Miete für die städtischen
Markthütten und die Verwaltungsgebühren werden bei den Teilnehmern jedoch in
gewohnter Art und Höhe erhoben.
3. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
ÖDP-Dringlichkeitsantrag Nr. 202/2020
Auszug aus der Marktsatzung