Betreff
Weihnachtsmarkt am Schlossplatz (Waldweihnacht) – veränderte Konzeption aufgrund der Pandemie;
ÖDP-Fraktionsantrag Nr. 202/2020 „Konzept: Unsere gesamte Innenstadt wird zum Weihnachtsmarkt“
Vorlage
23/007/2020
Aktenzeichen
II/23
Art
Beschlussvorlage

 

1.       Der Sachverhalt der Verwaltung dient zur Kenntnis. Der Dringlichkeitsantrag der ödp-Fraktion vom 05.10.2020 (Antrag Nr. 202/2020) ist damit bearbeitet.

 

2.       Die Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes am Schloßplatz werden für das Jahr 2020 abweichend von der Marktsatzung wie folgt angepasst:

                Montag – Samstag 10 Uhr – 20 Uhr

                Sonntag: 11 Uhr – 19 Uhr

 

3.       Die Erhebung der Benutzungsgebühren für den Weihnachtsmarkt am Schloßplatz wird abweichend von der Marktgebührensatzung für das Jahr 2020 ausgesetzt.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durchführung eines Weihnachtsmarktes am Schloßplatz, sofern es die Inzidenzwerte bzw. das Pandemie-Geschehen zulässt.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Um den geänderten Anforderungen gerecht zu werden, wurden Anpassungen am Konzept vorgenommen und ein Hygiene-Schutz-Konzept erstellt. Einige Aspekte des bewährten Konzeptes können unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes nicht zum Tragen kommen. So sind zum Beispiel keine Ausschankbetriebe, kein Bühnenprogramm, kein Kinder-Wichtelhaus und kein Kinderkarussell vorgesehen. Zudem haben ein paar der vorgesehenen Beschicker von sich aus eine Teilnahme abgesagt. Alle Stammbeschicker, die nicht abgesagt haben, können berücksichtigt werden. Auch für den Ehrenamtsstand ist ein Platz vorgesehen. Die Eislaufbahn soll in den Weihnachtsmarkt am Schloßplatz integriert werden. Das bietet das bestmögliche Nebeneinander von Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt und Eislauffläche. Die neu konzipierte Veranstaltung soll den Namen „Erlanger Weihnachtszauber on Ice“ tragen und damit verdeutlichen, dass dieses Jahr eine deutlich veränderte Konzeption zugrunde liegt.

 

 

Sachverhalt/Sachbericht

 

 

         Zu 1.:

      Eine Dezentralisierung des Weihnachtsmarktes am Schloßplatz wurde seitens der Verwaltung bereits im Sommer geprüft. Eine Detailplanung in diese Richtung wurde aus mehreren Gründen letztlich nicht verfolgt. So sind z.B. geeignete Plätze in der Vorweihnachtszeit durch traditionelle und etablierte Veranstaltungen (Weihnachtsmärkte, Kindereisenbahn, Lebkuchen- und Bratwurstverkauf) belegt. Aufgrund der Unterstützungsmaßnahme für Schausteller in der Zeit ohne Volksfeste o.ä. wurden etliche Standflächen im Innenstadtbereich auf die Geeignetheit geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass viele Plätze nicht über ausreichend infrastrukturelle (Strom, Wasser, etc.) Einrichtungen verfügen. Ebenfalls nicht unproblematisch ist auch die Einhaltung von Brandschutzabständen zu Gebäuden in der Fußgängerzone.

Genau betrachtet ist das Weihnachtsmarktgeschehen in Erlangen bereits seit Jahren dezentralisiert durch die weiteren - durch Dritte - veranstalteten Weihnachtsmärkte am Altstädter und Neustädter Kirchenplatz, die dieses Jahr ebenfalls mit einem veränderten Konzept stattfinden sollen.

 

 

                Zu 2.:

      Aufgrund der Corona-Pandemie wurden weitreichende Änderungen des Weihnachtsmarktkonzeptes am Schloßplatz vorgenommen. Durch den Verzicht auf Bühnenprogramm, Ausschankbetriebe und letztlich damit einhergehender geringer Aufenthaltsqualität ist mit einer deutlich kürzeren Aufenthaltsdauer auf dem Weihnachtsmarkt zu rechnen. Das Einkaufserlebnis bei den diversen Warenhändlern liegt dabei im Fokus. So soll trotz Beachtung und Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen ein entspannter Aufenthalt in der Erlanger Innenstadt ermöglicht werden. Durch das geänderte Konzept sind die in der Marktsatzung festgesetzten Öffnungszeiten in den Abendstunden unter den besonderen Voraussetzungen in diesem Jahr nicht mehr dem Marktgeschehen angepasst. Es wird deshalb eine Harmonisierung mit den Ladenschlusszeiten der (meisten) Innenstadthändler vorgenommen.

 

     

Öffnungszeiten

Gem. § 13 Abs. 1 Marktsatzung

Für das Jahr 2020

Montag – Donnerstag

10:00 – 21:00 Uhr

10:00 – 20:00 Uhr

Freitag und Samstag

10:00 – 21:30 Uhr

10:00 – 20:00 Uhr

Sonntag

11:00 – 21:00 Uhr

11:00 – 19:00 Uhr

24.12.

10:00 – 14:00 Uhr

10:00 – 14:00 Uhr

 

 

                Zu 3.:

      Durch den Beschluss zum Erlass der Sondernutzungsgebühr für Außenbewirtschaftung in der Sommersaison 2020 und Wintersaison 2020/2021 haben sich auch Änderungen für die Betreiber der privaten Weihnachtsmarktveranstalter ergeben. Da diese als Gastronomen auftreten und das Gastronomie-Hygiene-Konzept umsetzen, profitieren diese vom Erlass der entsprechenden Gebühr.
Die Sondernutzungsgebühr, die das Liegenschaftsamt als Veranstalter zu entrichten hat, wird für den städtischen Weihnachtsmarkt über die in der Marktgebührensatzung festgelegte Benutzungsgebühr an die Teilnehmer*innen weiter verrechnet. Zur Gleichbehandlung der teilnehmenden Schausteller wird deshalb auch seitens der Stadt auf die Benutzungsgebühr verzichtet und der Vollzug der Marktgebührensatzung diesbezüglich ausgesetzt. Die Betriebskosten (z.B. für den Strom- und Wasserverbrauch, Werbung etc.), die Miete für die städtischen Markthütten und die Verwaltungsgebühren werden bei den Teilnehmern jedoch in gewohnter Art und Höhe erhoben.

 

 

3.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

 

ÖDP-Dringlichkeitsantrag Nr. 202/2020

Auszug aus der Marktsatzung