Betreff
Turnhalle Eichendorffschule - Schaden an der Dachkonstruktion
Vorlage
24/008/2020
Aktenzeichen
VI/24
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Infolge fehlerhafter Befestigungsarbeiten für Turngeräte durch die hierfür beauftragte Wartungs-firma entstanden an der tragenden Dachkonstruktion im Bereich von vier Holznagelbindern der alten Turnhalle an der Eichendorffschule irreparable Schäden. Die Binder wurden im Befestigungsbereich für daran abgehängte Sportgeräte so stark geschwächt, dass lt. Statiker diese die notwendigen Lasten nicht mehr tragen und ausgetauscht werden müssen. Bis dahin ist die Konstruktion durch Abstützungen zu sichern.

 

Die Halle wurde daraufhin umgehend für den Sportbetrieb gesperrt.

 

Nach ersten Aussagen der Versicherung der ausführenden Firma wird diese den Schaden übernehmen. Zum Austausch der Nagelbinder wäre das Dach großflächig zu öffnen.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung prüft aktuell folgende Alternative:

Die Turnhalle wurde Mitte der 1960er Jahre errichtet und entspricht in ihren technischen und energetischen Qualitäten nahezu vollständig dem aus heutiger Sicht unzureichenden bauzeitlichen Zustand. Aus Sicht des GME ist es daher dringend angeraten, den Schadensfall zum Anlass zu nehmen, die Halle umfassend zu sanieren. Neben dem Ersatz der Dachkonstruktion wären dann weitere energetische Maßnahmen vorzusehen, wie der Ersatz der Glasbausteinfenster, das Anbringen einer Außen- und Dachdämmung und der Einbau einer neuen Deckenstrahlheizung mit Anschluss an die Fernwärme. Funktional bzw. aus Gründen der Sicherheit wären darüber hinaus notwendig: ein neuer Sportboden, Prallwände, sowie die Erneuerung der Elektroinstallation mit LED-Beleuchtung, Sekurantensystem und Notentwässerung auf dem neuen Flachdach. Auch ist nur bei Neubemessung der Dachkonstruktion die Montage einer großflächigen Photovoltaik-Anlage möglich.

 

Zeitliche und finanzielle Auswirkungen

Die Halle ist nach heutigem Sachstand entweder bis zum Zeitpunkt des Austausches der geschädigten Binder bzw. bis zum Abschluss der umfassenden Sanierung zu sperren. Sollten nur die defekten Binder einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten ausgetauscht werden, wäre die Halle ab jetzt für angenommen ca. 8 Monate gesperrt.

Bei einer Entscheidung für die Generalsanierung muss die Halle für die Bauzeit von geschätzt Herbst 2021 bis Ende 2022 gesperrt bleiben. Bis zum Baubeginn wäre darüber hinaus die Halle jedoch wegen der notwendigen Hilfsunterstützung nicht nutzbar. Zu bedenken gilt es, dass bei einer späteren Generalsanierung in spätestens 10 Jahren ebenfalls eine Schließung von ca. 1,5 Jahren unausweichlich wäre.

 

Die Frage einer Bezuschussung der Generalsanierung nach FAG wird bereits geprüft.

 

Da die Personalkapazitäten im GME und auch die bislang fehlende Finanzierung jedoch keine zusätzliche Maßnahme zulassen, müsste die Umsetzung zu Lasten anderer Investitionen erfolgen. Es wird seitens GME vorgeschlagen, die Maßnahme in 2021 zunächst anstatt des Projekts IvP Nr. 424D.403 „Emmy-Noether-Halle, Hallenbodensanierung“ in Höhe von 300.000 € durchzuführen und diese infolgedessen auf 2023 zu verlegen. Darüber hinaus sind Verschiebungen von Projekten auch im Sachgebiet Betriebstechnik unausweichlich.

 

Weitere HH-Mittel - auch für 2022 - müssten ebenfalls zum Investitionshaushalt nachgemeldet werden. Sämtliche Auswirkungen werden derzeit geprüft und für eine Beschlussfassung zur Generalsanierung im BWA und HFPA im November vorgelegt.

 

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Anlagen:             Luftbild der Eichendorffschule und Foto der Schadensstelle