Der Bericht des Revisionsamtes vom 30.09.2020 über die Prüfung in Amt 50 - Sachgebiet Wohnungslosenhilfe - (Nr. 06/2020) wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme des Amtes 50 vom 08.10.2020 wurde zur Kenntnis gebracht.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Beratung und Beschlussfassung im
Revisionsausschuss wird der Prüfungsbericht
verbindlich.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die
im Prüfungsbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind
vom
Amt 50 umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen des Amtes 50.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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